AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 23:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25f26040-3d22-497d-b826-d2a853c607f7/

Dienstleistungsvertrag Agentur Content Marketing

Notice-ID: 25f26040-3d22-497d-b826-d2a853c607f7 · Procedure-ID: 48d22ab0-77bb-46f0-b49d-e90fae32af49

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Stammdaten

Auftraggeber
Hamburger Verkehrsverbund GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
19.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79340000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über umfassende Agenturleistungen im Bereich Content Marketing gem. des Verständnisses des hvv. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die strategisch-konzeptionelle redaktionelle Themenplanung sowie die kanalübergreifende Themeninszenierung mit einer konsequenten „Digital-First“-Perspektive. Die Agentur übersetzt die hvv Content Strategie sowie die zugrunde liegenden Themencluster in einen nachhaltigen, integrierten Redaktionsplan und entwickelt identitätsstiftenden Content sowie aufmerksamkeitsstarke, emotional ansprechende Konzepte und Assets. Grundlage aller Konzepte, Planungen und Produktionen bilden die hvv Content Strategie, die hvv Editorial Strategie und die hvv Social Media Strategie. Die Agentur übernimmt zudem die Distribution des Contents in relevanten Kanälen. Ziel ist die Stärkung der hvv Markenpositionierung sowie eine langfristige positive Imageprägung.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer (FB VK), Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).