AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.04.2026 16:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25ff6d5d-81c9-48d6-b02f-f4e110d4e394/

Bündelausschreibung für Ökostrom der Gemeinden Gauting, Krailling und Planegg

Notice-ID: 25ff6d5d-81c9-48d6-b02f-f4e110d4e394 · Procedure-ID: 87b8d7c5-a7a5-4a6f-bd8d-0f6051c98c73

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Stammdaten

Auftraggeber
AssmannPeiffer Rechtsanwälte, München
Veröffentlicht
26.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09000000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Zuschlagswert
1.286.774 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinden Gauting, Krailling und Planegg möchten ihren gesamten Eigenbedarf an Ökostrom (ca. 4,05 Mio.kWh pro Jahr) ausschreiben. Hierzu findet eine Bündelausschreibung statt.Leistungszeitraum sind jeweils die Lieferjahre 2026 bis 2028.Die Belieferung erfolgt über das allgemeine Stromnetz. Lieferort sind die jeweiligen Entnahmestellen. Der Transport über das Netz obliegt dem Bieter (all-inclusive-Vertrag). Alle Entnahmestellen befinden sich im jeweiligen Gemeindegebiet.Für die Ausschreibung werden 3 Lose gebildet:Los 1: Alle SLP-Abnahmestellen von Gauting, Krailling und PlaneggLos 2: Alle RLM-Abnahmestellen von Gauting und Planegg.Los 3: Alle Abnahmestellen für die Straßenbeleuchtung von Gauting, Krailling und Planegg.

Lose

3 Lose.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Kommunalunternehmen Stadtwerke Landsberg
Vertragsabschluss
28.08.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).