AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/261afd51-637c-444a-bca8-3990d1dbf5c8) · Abgerufen am 15.08.2026 06:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/261afd51-637c-444a-bca8-3990d1dbf5c8/

Lieferung Methanol

Notice-ID: 261afd51-637c-444a-bca8-3990d1dbf5c8 · Procedure-ID: 38467d7a-65f9-422d-b4a0-11073aa0f617

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Sindelfingen, Amt für Finanzen, Zentrale Vergabestelle, Sindelfingen
Veröffentlicht
13.06.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
24322210 — Chemische Erzeugnisse
Branche
Energie & Umwelt
Zuschlagswert
340.900 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Zweckverband Kläranlage Böblingen Sindelfingen betreibt eine Kläranlage mit einer Ausbaugröße von 250.00 EW. Die biologische Abwasserbehandlung besteht aus sieben Nitrifikationstropfkörpern und einer nachgeschalteten Denitrifikation. Da die Denitrifikation prozessbedingt nachgeschaltet und dadurch nicht ausreichend mit - für Mikroorganismen verfügbaren - Kohlenstoff versorgt ist, muss, um die gesetzlichen Vorgaben zur Stickstoffelimination einhalten zu können, eine externe Kohlenstoffquelle eingesetzt werden. Als externe Kohlenstoffquelle verwendet der Zweckverband Sindelfingen-Böblingen Methanol.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Gelsenchem Chemical Products GmbH
Vertragsabschluss
10.06.2025
Zuschlagsentscheidung
27.05.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer am Regierungspräsidium in Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).