AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 07:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2627542a-0e29-4e4f-9bd8-8de219c04148/

Vergabebekanntmachung - Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1-2 und 4-5

Notice-ID: 2627542a-0e29-4e4f-9bd8-8de219c04148 · Procedure-ID: 9d482ff2-6f52-4d49-872e-1cd7094af973

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die Niederlassungsleitung, Landau
Veröffentlicht
12.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für die Ertüchtigung des Brandschutzes der Gebäude des Landesrechnungshofes in Speyer, Leistungsphasen (LPH) 5-8 gem. § 55 HOAI. Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz (LRH) hat aktuell seinen Sitz in mehreren Gebäuden in der Gerhart-Hauptmann-Straße u. der Oberen Langgasse in Speyer (Gebäude A bis E). Gebäude A u. B wurden ehemals als Landwirtschaftsschule errichtet u. später für den LRH umgenutzt. Der Altbau des LRH (Gebäude E) ist ein Verwaltungsgebäude aus 1960, welches nicht unter Denkmalschutz steht, aber in Materialien, Raumzuschnitten u. Erscheinungsbild typisch für seine Erbauungszeit ist. Der LBB, NL Landau plant die Brandschutzertüchtigung der oben genannten. In Gebäude B soll, aufgrund eines anstehenden Verkaufs, lediglich eine Interimslösung zur Ausführung kommen. Die Maßnahmen sollen auf Basis von drei Brandschutzkonzepten für die Gebäude E u. D sowie A u. B u. der Festlegung zur Reduzierung des Maßnahmenumfangs für Gebäude B (Interim) umgesetzt werden. Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Versorgungstechnik & Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung u. Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- u. Deckendurchführungen in den Gewerken Sanitär (Abwasser- u. Wasserversorgung), Heizungstechnik sowie in den Elektrogewerken. Auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden: -Rohrdurchführungen ohne Abschottung in Wänden u. Geschossdecken -Rohrleitungen mit Dämmungen mit Schmelzpunkt < 1000°C (z.B. Glaswolle) durch Wände geführt -Kabel/Kabelbündel ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände geführt -Kabeltrassen nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund vorhandenen zahlreichen unterschiedl. Fabrikate u. Typen von Kabelschotts, nachträgliche Identifikation praktisch ausgeschlossen Zerstörende Maßnahmen in einigen Bereichen zur Feststellung welche Rohmaterialen verbaut sind. Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Verbaut: Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) u. in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen.

Vertragslaufzeit

Periode
31 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Keine Angebote eingegangen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).