AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXU1YYDDYD9SWWU4/documents) · Abgerufen am 11.09.2026 14:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/263f3b2c-25f0-4436-8037-d4650c2fb48d/

Perimeter-Firewall-Cluster Erneuerung

Notice-ID: 263f3b2c-25f0-4436-8037-d4650c2fb48d · Procedure-ID: fa3d62d8-28bd-4af6-a857-4e87f1e7b60e

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Stammdaten

Auftraggeber
Helmholtz-Zentrum hereon GmbH, Geesthacht
Veröffentlicht
02.09.2026
Frist (Submission)
01.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
50000000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ziel ist die Erneuerung der bestehenden Firewall-Infrastruktur zur Sicherstellung von: - hoher Verfügbarkeit - ausreichender Leistungsfähigkeit - nachhaltiger Zukunftsfähigkeit Die Firewall muss: - interne Netze sicher von WAN und DMZ trennen - Datenverkehr analysieren (Layer 7) - Bedrohungen aktiv erkennen und abwehren Herstellerfestlegung (technisch begründet) Im Rahmen der bestehenden IT-Sicherheitsarchitektur wird eine Firewall-Lösung des Herstellers Palo Alto Networks beschafft.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Helmholtz-Zentrum hereon GmbH, Geesthacht

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).