AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.05.2026 19:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2641fc9b-7ba2-44a3-b4c0-e26d2a993a8b/

Lieferung von bis zu 10 Pritschenfahrzeugen im Rahmen der fortgesetzten Unterstützung der Ukraine

Notice-ID: 2641fc9b-7ba2-44a3-b4c0-e26d2a993a8b · Procedure-ID: 19511521-264d-4c72-81d9-fa5c8de205a9

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover, Hannover
Veröffentlicht
11.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34000000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, Ref. Katastrophenschutz, Kompetenzzent-rum Großschadenslagen und Verteidigungsangelegenheiten sollen im Rahmen der fortgesetzten Unterstützung der Ukraine mindestens 8 Pritschenfahrzeuge beschafft werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.

Lose

10 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren noch offen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).