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Gebietsweise Fortschreibung der HWGK - GF 16404 Glatt
Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart · Stuttgart · Baden-Württemberg
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Beschreibung
In Baden-Württemberg bestehen flächendeckend HWGK für rund 11.300 Flusskilometer, welche Zug um Zug, fortgeschrieben werden sollen. Die HWGK erfüllen die Anforderungen der EG-HWRM-RL sowie die sehr hohen Anforderungen des §65 Wassergesetz BW. Sie entfalten direkte rechtliche Wirkung, weshalb die Qualitätsanforderung entsprechend hoch ist. An ca. 72 km langen Gewässern im Einzugsgebiet der Glatt sollen die bestehenden HWGK fortgeschrieben werden. Hierzu sind hydraulische Berechnungen (2-dimensional, instationär), jeweils in der festgelegten Vorgehensweise, durchzuführen Alle hydraulisch relevanten Strukturen im und am Gewässer und auf den Vorländern (z.B. Bauwerke, Ausleitungen, Gräbern) sind zu berücksichtigen. Die Ergebnisse sind in den HWGK-Datenstandard zu überführen und im vorgegebenen Datenformat abzugeben. Die hydrologischen Grundlagen werden zur Verfügung gestellt. /// Die Ergebnisse der HWGK-Ersterstellung sind frei zugänglich und unter https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/ abrufbar.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Fortschreibung von Hochwassergefahrenkarten (HWGK) für ca. 72 km Gewässer im Einzugsgebiet der Glatt in Baden-Württemberg mit geschätztem Wert von 349.000 EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Bewertung der Herangehensweise bei der Bearbeitung der Hydraulik einschließlich des dafür vorgesehenen Personals 30 Pkt.Qualität
Bewertung der vorgesehenen Herangehensweise für die Bearbeitung der Hydraulik, inklusive der Bewertung der vorgesehenen Bearbeiter und deren Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten
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Bewertung der Herangehensweise bei der Bearbeitung der GIS einschließlich des dafür vorgesehenen Personals 30 Pkt.Qualität
Bewertung der vorgesehenen Herangehensweise für die Bearbeitung im GIS, inklusive der Bewertung der vorgesehenen Bearbeiter und deren Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten
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Preis 20 Pkt.Kosten
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Bewertung der Projektorganisation einschließlich der projektbezogenen Qualitätssicherung im vorliegenden Fall einschließlich des dafür vorgesehenen Personals 10 Pkt.Qualität
Bewertung der vorgesehenen Herangehensweise für die Organisation und die projektbezogene Qualitätssicherung im vorliegenden Fall, inklusive der Bewertung der vorgesehenen Projektleitung und deren Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten. Von besonderer Bedeutung hierbei sind Erfahrungen aus dem vorgesehenen Zusammenspiel von Hydraulik und Hydrologie. Zur Projektorganisation gehört u.a. die Vollständigkeit des benötigen Bearbeitungsteams, die Gewährleistung der reibungslosen Zusammenarbeit im Bearbeitungsteam, die Gewährleistung der Terminsicherheit, die Gewährleistung der Kapazitäten und die vorgesehene Kommunikation mit dem Auftraggeber. Wesentlicher Punkt in der Bewertung ist die vorgesehene projektbezogenen Qualitätssicherung.
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Bewertung Allgemeiner Eindruck 10 Pkt.Qualität
Bewertung des allgemeinen Eindrucks des Bewerbers. Beispielsweise: Hat sich der Bieter im Ausschreibungsverfahren an die Wünsche und Anforderungen des AG gehalten. Konnte der Bieter seine Ausführungen des Bieters allgemeinverständlich formulieren.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
GIS - Bearbeitung von Rasterdaten - GIS - Bearbeitung von Rasterdaten
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
GIS - Bearbeitung von vektorbasierten (unregelmäßig verteilten Geländepunkten und -kanten) Geländeoberflächen - GIS - Bearbeitung von vektorbasierten (unregelmäßig verteilten Geländepunkten und -kanten) Geländeoberflächen
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Hydraulische 2D-HN-Modellierungen für ein Fließgewässer (oder Gewässersystem) - Hydraulische 2D-HN-Modellierungen für ein Fließgewässer (oder Gewässersystem)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auszug aus: "Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer" der Vergabekammer .Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 02.01.2026: "... 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). # 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). # 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. # 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 EUR und höchstens 50.000 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. # 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB)."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Geschätzter Wert 349.000 €2 Veröffentlichungen
- 27.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 22.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 8.156 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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