AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.05.2026 00:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/265a3cc9-65ca-4ad5-af95-b0ecd28bbf6d/

BIM Planung Lärmsanierung Naumburg Lph 1-4 + 6-7, Los 1 Planung, Los 2 Baugrund, Los 3: Vermessung

Notice-ID: 265a3cc9-65ca-4ad5-af95-b0ecd28bbf6d · Procedure-ID: a8069210-6c8a-4228-bd95-3f4578ed5057

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
22.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im vorliegendem Vergabevorgang sollen die Planungsleistungen für die Lärmschutzwände (LSW) Naumburg vergeben werden. Gegenstand der Vergabe sind Architekten- und Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1- 4 sowie 6 + 7 nach HOAI. Folgende Fachplanungen werden benötigt und in diesem Vergabevorgang ausgeschrieben: Los 1: Objekt- und Tragwerksplanung, technische Ausrüstung (Erdungsplanung und Signalsicht), SiGeKo Los 2: Baugrund; Los 3: Vermessung

Lose

3 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
21.07.2025
Ende
30.11.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
21.07.2025
Zuschlagsentscheidung
10.07.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (3)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).