AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
BIM-Planung: Barrierefreier Umbau von drei Verkehrsstationen im Sulzbachtal in drei Losen
Stammdaten
- Auftraggeber
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11), Berlin
- Veröffentlicht
- 28.04.2026
- Frist (Submission)
- 01.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Barrierefreier Umbau der Verkehrsstationen Dudweiler (Los 1), Jägersfreude (Los 2) und Friedrichsthal (Los 3). BIM-Planungsleistungen, jeweils Erhöhung Mittelbahnsteig, neue PU an anderer Stelle, ebenerdiger Zugang, Zugang zu Bahnsteig mittels Treppe und Aufzug, 50 Hz neu, neue Ausstattung.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Los 1: BIM-Planung Verkehrsstation Dudweiler
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 6× verlängerbar
Los 2 — Los 2: BIM-Planung Verkehrsstation Jägersfreude
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 4× verlängerbar
Los 3 — Los 3: BIM-Planung Verkehrsstation Friedrichsthal
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 4× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 01.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).