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2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station Marienhof, TGA-Planung Lph 5-7 (VE 2404)
DB Station&Service AG (Bukr 11) · Berlin · Berlin
Beschreibung
Für die unterirdische Personenverkehrsanlage (uPva) Marienhof wird mit dieser Vergabe die TGA-Planung der Leistungsphasen (Lph) 5, 6 und 7 gem. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI, Fassung 2013) ausgeschrieben. Hierbei sind folgende TGA-Gewerke enthalten: - Heizung, Kälte, Sanitär, Lüftung - Elektrotechnische Anlagen (Beleuchtung und Stromversorgung 50 Hz, Kabelanlagen, Schnittstelle zu den Inhalten der DB Energie GmbH) - Telekommunikationsanlagen (TK) inkl. Sprachalarmierung und Mobilfunk sowie Datenkabelsysteme - Brand- und Einbruchmeldeanlage (Zutrittskontrolle) - Gebäudeautomation
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die TGA-Planung (Lph 5-7) für die S-Bahn-Stammstrecke München, Station Marienhof.
- Die Planung umfasst Heizung, Kälte, Sanitär, Lüftung, Elektrotechnik, Telekommunikation, Brand-/Einbruchmeldeanlagen und Gebäudeautomation.
- Erfüllungsort ist München, Auftraggeber ist die DB Station&Service AG.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung nach HOAI 2013.
Die DB Station&Service AG vergibt die TGA-Planung (Leistungsphasen 5-7) für die unterirdische Personenverkehrsanlage Marienhof in München.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
8 Veröffentlichungen
- 13.07.2026 A VE2404.019 - Im Rahmen der Ausführungsplanung wurden die Grundleitungen und Revisionsschächte in der Bodenplatte erneut überarbeitet. Hauptgrund der Umplanung war die Vorgabe des Gutachters SGS bzgl. verbindliche Änderung des Rohmaterials auf KML. Der AN ist bereits mit der Planung der tecnischen Gebäudeausrüstung des HP Marienhof inklusive BMA, SAA und Beleuchtungsplanung beauftragt u. dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Bei der Beauftragung eines noch zu bindenden Auftragnehmers sind zudem große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Arbeitsschritte, insb. hinsichtlich des Leistungsablaufs zu erwarten.Eine zusätzl. Schnittstelle zw. mehreren Auftragnehmern in diesem Bereich stellt eine zusätzl. Fehlerquelle dar u. ist dringend zu vermeiden. Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch einen weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen zudem massiv erschwert. aktuell
- 12.08.2025 Original-Veröffentlichung
- 08.08.2025 Die Mehrplanung der BMA und das Herauslösen der SAA - Planung ist aufgrund der Umplanung der Kabeltrassen in den Kriechkellern durch das Brandschutzgutachten vorgegeben. Der AN ist bereits mit der Planung der tecnischen Gebäudeausrüstung des HP Marienhof inklusive BMA, SAA und Beleuchtungsplanung beauftragt u. dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Bei der Beauftragung eines noch zu bindenden Auftragnehmers sind zudem große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Arbeitsschritte, insb. hinsichtlich des Leistungsablaufs zu erwarten. Eine zusätzl. Schnittstelle zw. mehreren Auftragnehmern in diesem Bereich stellt eine zusätzl. Fehlerquelle dar u. ist dringend zu vermeiden. Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch einen weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen zudem massiv erschwert.
- 22.07.2024 VE2404-011_ Der AN ist bereits mit der Planung der technischen Gebäudeausrüstung des HP Marienhof inklusive nutzungsspezifische Anlagen (Kabelnetz, Leerrohrsysteme) beauftragt u. dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Eine Trennung der Umplanung der Leerrohrplanung in der Ebene E-5 von der weiteren TGA-AP ist technisch auf Grund der umfangreichen Schnittstellen und wechselseitigen Abhängigkeiten nicht möglich. Bei der Beauftragung eines noch zu bindenden Auftragnehmers sind zudem große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Arbeitsschritte, insb. hinsichtlich des Leistungsablaufs zu erwarten. Eine zusätzl. Schnittstelle zw. mehrere Auftragnehmern in diesem Bereich stellt eine zusätzl. Fehlerquelle dar u. ist dringend zu vermeiden. Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch einen weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen zudem massiv erschwert
- 26.06.2024 A VE2404-016 - Der AN ist bereits mit der Planung der tecnischen Gebäudeausrüstung des HP Marienhof beauftragt u. dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Eine Trennung der Planung EMA auf Grundlage Objektschutzkonzept von der weiteren TGA-AP ist technisch auf Grund der umfangreichen Schnittstellen und wechselseitigen Abhängigkeiten nicht möglich. Bei der Beauftragung eines noch zu bindenden Auftragnehmers sind zudem große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Arbeitsschritte, insb. hinsichtlich des Leistungsablaufs zu erwarten.Eine zusätzl. Schnittstelle zw. mehreren Auftragnehmern in diesem Bereich stellt eine zusätzl. Fehlerquelle dar u. ist dringend zu vermeiden. Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch einen weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen zudem massiv erschwert.
- 31.05.2024 A VE2404-017 - Der AN ist bereits mit der Planung der tecnischen Gebäudeausrüstung des HP Marienhof beauftragt u. dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Eine Trennung der Planung ETA und Überarbeitung Planungsheft aufgrund der Richtlinienänderung von der weiteren TGA-AP ist technisch auf Grund der umfangreichen Schnittstellen und wechselseitigen Abhängigkeiten nicht möglich. Bei der Beauftragung eines noch zu bindenden Auftragnehmers sind zudem große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Arbeitsschritte, insb. hinsichtlich des Leistungsablaufs zu erwarten.Eine zusätzl. Schnittstelle zw. mehreren Auftragnehmern in diesem Bereich stellt eine zusätzl. Fehlerquelle dar u. ist dringend zu vermeiden. Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch einen weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen zudem massiv erschwert.
- 03.05.2024 LÄ 15 Der AN ist bereits mit der Planung der tecnischen Gebäudeausrüstung des HP Marienhof inklusive nutzungsspezifische Anlagen (Kabelnetz, Leerrohrsysteme) beauftragt u. dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Eine Trennung der Umplanung der Leerrohrplanung in der Ebene E-5 von der weiteren TGA-AP ist technisch auf Grund der umfangreichen Schnittstellen nicht möglich. Bei der Beauftragung eines noch zu bindenden Auftragnehmers sind zudem große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Arbeitsschritte, insb. hinsichtlich des Leistungsablaufs zu erwarten. Darüber hinaus wird so eine gleichbleinde Qualität in der Planung wegen Wechsel des AN nicht gewährleistet.
- 03.05.2024 LÄ 12 Der AN ist bereits mit der Planung der tecnischen Gebäudeausrüstung des HP Marienhof inklusive der Fermelde - und Informationstechnischen Anlagen beauftragt u. dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Eine Trennung der Neuplanung ITK aufgrund der Richtlinienänderung von der weiteren TGA-AP ist technisch auf Grund der umfangreichen Schnittstellen und wechselseitigen Abhängigkeiten nicht möglich. Bei der Beauftragung eines noch zu bindenden Auftragnehmers sind zudem große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Arbeitsschritte, insb. hinsichtlich des Leistungsablaufs zu erwarten.Eine zusätzl. Schnittstelle zw. mehreren Auftragnehmern in diesem Bereich stellt eine zusätzl. Fehlerquelle dar u. ist dringend zu vermeiden. Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch einen weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen zudem massiv erschwert.
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.687 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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