AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Außenanlagenpflege GASSPEICHER ab 2026
Stammdaten
- Auftraggeber
- EWE GASSPEICHER GmbH, Oldenburg
- Veröffentlicht
- 30.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 77200000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Der Auftraggeber plant die Vergabe von Außenanlagenpflege. Die Ausschreibung er-folgt in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach den für Sektorentätigkeiten einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die EWE GASSPEICHER GmbH ist eine einhundertprozentige Tochter der EWE AG. Mit Sitz in Oldenburg ist sie mit einer Speicherkapazität von ca. 2 Mrd. Kubikmetern Arbeitsgas einer der großen Speicherbetreiber im deutsch-europäischen Erdgasmarkt. Die EWE GASSPEICHER GmbH betreibt im norddeutschen Raum mehrere Erdgas-speicher an den Standorten Huntorf, Nüttermoor und Jemgum sowie im Bereich Brandenburg mit einer Anlage in Rüdersdorf. Darüber hinaus treibt sie mit innovativen Ideen im Bereich der Wasserstofftechnologie zukunftsweisende Projekte voran. Außenanlagenpflege Los 1-4:Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Erbringung und Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Pflege, nachhaltige Instandhaltung sowie ein ansprechendes und gepflegtes Erscheinungsbild der Anlagen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche damit verbundenen Leistungen gewissenhaft, zuverlässig und in hoher Qualität zu erbringen. - Außenanlagenpflege Los 1 Standort Nüttermoor - Außenanlagenpflege Los 2 Standort Jemgum - Außenanlagenpflege Los 3 Huntorf - Außenanlagenpflege Los 4 Rüdersdorf
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2026
- Ende
- 30.10.2031
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.