AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 09:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/26980910-9cd3-450b-aa25-deebeb82e299/

Gem Wennigsen - Beratungsleistung - Grundschule Holtensen-Bredenbeck

Notice-ID: 26980910-9cd3-450b-aa25-deebeb82e299 · Procedure-ID: e74670dd-3fb9-442a-83d1-d5603f02ff8e

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Wennigsen, Wennigsen (Deister)
Veröffentlicht
28.01.2026
Frist (Submission)
02.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Wennigsen (Deister) hat beschlossen eine Grundschule mit Dreifeldsporthalle neu zu errichten. Es soll ein Neubau der Grundschule und Sporthalle auf einem Grundstück östlich von Bredenbeck zwischen Bredenbeck und Holtensen entstehen. Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde die Umsetzung im Wege einer Gesamtvergabe der Planungs- und Bauleistungen an einen Totalunternehmer empfoh-len. Dabei werden die Entwurfsplanung, die Genehmigungsplanung, die Bauüberwa-chung und die schlüsselfertige Errichtung vom Totalunternehmer erbracht. Die Endfinan-zierung erfolgt durch die Gemeinde. Die Baukosten liegen bei rd. 35 Mio. Euro.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).