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VE0124.27 Lounge Chairs (Drehsessel) und Beistelltische
Fraport AG · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Lieferung von 96 Lounge Chairs (Drehsessel) und 48 Beistelltischen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Büro & Verwaltung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung von 96 Lounge Chairs und 48 Beistelltischen.
- Auftraggeber ist die Fraport AG mit Erfüllungsort in Frankfurt am Main.
- Es handelt sich um eine Lieferung von Möbeln, CPV 39000000.
- Verfahrensart ist ein nichtoffenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Lieferung von 96 Lounge Chairs (Drehsessel) und 48 Beistelltischen für die Fraport AG in Frankfurt am Main.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
- Barrierefreiheit berücksichtigt
„1. Ablauf des Verfahrens _____ 1.1. - Interessenbekundung (1. Phase): Interessenten müssen ihr Interesse über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bekunden. Die Interessenbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessenbekundung zu benennen (s. auch 2. Phase). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/ einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich. Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 36 Abs. 4 SektVO). Lediglich die Unternehmen, die form- u. fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§36 Abs. 5 SektVO). Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung. _____ 1.2. - Interessensbestätigung (2. Phase): Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse über die Vergabeplattform bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrags (Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/ sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessenbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft auch noch nach der Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung werden auch alle weiteren notwendigen Informationen/ Dokumente zur Verfügung gestellt (a) „Formblätter zur Interessensbestätigung“ und (b) die informatorischen Vergabeunterlagen. Im Rahmen der Aufforderung zur Interessensbestätigung werden diese elektronisch unter der Adresse www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können. Die geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis der Eignung, des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB und zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014) sind in dem Dokument "Aufforderung zur Interessensbestätigung" (AzIB) aufgeführt. Das Dokument "Aufforderung zur Interessensbestätigung" entspricht in seinem Aufbau und der Bezifferung dem Formular dieser Veröffentlichung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB und zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung" zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung" verwiesen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die informatorischen Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin (AG) in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren. _____ 1.3. - Angebotsphase (3. Phase): Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die von der AG nach Abschluss der Interessensbestätigung/ des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen. Die erstmalige Bildung einer Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist nicht zulässig. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. _____ Die geeigneten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften werden im ersten Schritt aufgefordert, ein indikatives (d.h. noch unverbindliches) Angebot abzugeben. Details siehe Aufforderung zur Interessensbestätigung) _____ Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter/ Bietergemeinschaften in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die AG behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. _____ 1.4. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die AG weist darauf hin, dass die Versendung der Vorabinformation gem. §134 GWB und des Zuschlagsschreibens per Telefax erfolgen kann. Die AG behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit _____ 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, _____ 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, _____ 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, _____ 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, _____ 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. _____ Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- 15.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
-
Wertung
nach Angebotsabgabe
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 265 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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