AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.06.2026 17:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/26d269c4-2ada-4130-9880-28cfa0dea6a9/

Markterkundung: Souveräne Cloud-Dienste für die Deutsche Bundesbank

Notice-ID: 26d269c4-2ada-4130-9880-28cfa0dea6a9

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
15.12.2025
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
72400000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die fortschreitende Digitalisierung zentraler Geschäftsprozesse, geopolitische Entwicklungen sowie steigende europäische Anforderungen an Datenhoheit und Compliance erfordern eine zukunftsfähige und resiliente IT-Infrastruktur. Als unabhängige Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland und Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) stellt die Deutsche Bundesbank höchste Anforderungen an die Autonomie, Souveränität und Leistungsfähigkeit ihres IT-Portfolios. Um die Kombination dieser ambitionierten Ziele zu erreichen, benötigt die Deutsche Bundesbank verlässliche Partner auch für souveräne Cloud-Dienste. Mit der strategischen Entscheidung, zusätzlich zu anderen Public-Cloud-Diensten, souveräne Cloud-Dienste zu nutzen, verfolgt die Deutsche Bundesbank das Ziel, die digitale Souveränität und Sicherheit ihrer IT-Infrastruktur zu stärken, ohne aber auf die Innovationskraft und Skalierbarkeit moderner Public-Cloud-Angebote verzichten zu können. Im Zuge der strategischen Ausrichtung initiiert die Deutsche Bundesbank daher eine strukturierte Markterkundung. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Leistungsfähigkeit und Eignung der am Markt verfügbaren souveränen Cloud-Dienste systematisch zu ermitteln. Dabei soll insbesondere geprüft werden, inwieweit die bestehenden Service-Portfolios der Anbieter den technischen, rechtlichen, organisatorischen und sicherheitstechnischen Anforderungen der Deutschen Bundesbank entsprechen. Diese Markterkundung fokussiert sich daher auf Cloud-Computing-Angebote, die das Verständnis der EU-Kommission an volle digitale Souveränität erfüllen ("Technology and operations under complete EU control, subject only to EU law, with no critical non-EU dependencies", vgl. EU Cloud Sovereignty Framework). Die Deutsche Bundesbank behält sich vor, den Begriff der digitalen Souveränität weiter und abweichend von dem vorstehend genannten Umfang zu definieren. Weitere Details zu den Anforderungen der Deutschen Bundesbank an souveräne Cloud-Dienste erhalten Sie ausschließlich auf Anfrage an die in den Kontaktdaten hinterlegte E-Mail-Adresse. Diese Markterkundung dient zugleich dazu, den Markt frühzeitig zu einem potenziell anstehenden EU-weiten Vergabeverfahren der Deutschen Bundesbank zum Bezug von Cloud-Diensten einzubinden und bildet u.a. eine Entscheidungsgrundlage für dessen fachliche Ausgestaltung. Diese Markterkundung ist kein auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags gerichtetes Vergabeverfahren und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Vertragsabschluss dar. Die Durchführung eines Vergabeverfahrens, auch mit anderem Leistungszuschnitt, bleibt vorbehalten. Die Teilnahme an dieser Markterkundung hat für das teilnehmende Unternehmen keine Konsequenzen (weder Bevorzugung noch Benachteiligung) im Rahmen eines potenziellen zukünftigen Beschaffungsprozesses. Teilnehmende an dieser Markterkundung haben keinen Anspruch auf die Erlangung von Kenntnissen aus den Ergebnissen der Markterkundung.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen, Frankfurt am Main

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).