AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.landbw.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-19e4580b149-559b82356479c5fa) · Abgerufen am 12.10.2026 10:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/26d4d8a1-50ae-4cea-9192-21c2a3af00f6/

Unterhalts- und Grundreinigung Polizei Heidenheim

Notice-ID: 26d4d8a1-50ae-4cea-9192-21c2a3af00f6 · Procedure-ID: 39ef250c-0e44-4ac8-8e4d-1835e88d0946

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Schwäbisch Gmünd, Schwäbisch Gmünd
Veröffentlicht
04.09.2026
Frist (Submission)
07.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Unterhaltsreinigung: monatliche Reinigungsfläche ca. 16.600 m2, Grundreinigung: Bodenfläche ca. 3.400 m2, Glasreinigung: Glasfläche -einseitig gemessen- ca. 200 m2. Zur Ausführung der Leistungen bedarf die Firma einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis (§ 7 SprenG). Zur Ausführung der Leistungen darf nur Personal eingesetzt werden, welches zuvor zuverlässigkeitsüberprüft wurde und keine negativen Anhaltspunkte vorliegen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2031

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
38 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).