AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erschließung eines maritim-touristischen Gewerbegebietes auf der Halbinsel Pütnitz
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Ribnitz-Damgarten, Ribnitz-Damgarten
- Veröffentlicht
- 19.08.2026
- Frist (Submission)
- 14.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90522200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Die hier gegenständliche Ausschreibung betrachtet die Entsorgung von Bodenmaterial, welches im Zuge der Sanierung des ehemaligen militärischen Flugplatz Pütnitz bei Ribnitz-Damgarten angefallen ist. Bei dem Material handelt es sich überwiegend um sandiges und schluffiges Bodenmaterial mit Kontaminationen durch MKW und BTEX. Gegenstand der Leistung sind das Laden, Befördern und Entsorgen von Bodenmieten, die auf dem Gelände des ehemaligen militärischen Flugplatz Pütnitz bereitgestellt sind. Weiterhin ist , sofern vorhanden, die Aufnahme von witterungsbeständigen, reißfesten und wasserundurchlässigen Folien und Vliesen vor dem Laden erforderlich. Die Entsorgung dieser Folien und Vliese ist weiterhin Bestandteil dieser Ausschreibung. Da es sich bei den Tätigkeiten um den Umgang mit kontaminiertem Bodenmaterial handelt, ist der beigefügte A+S-Plan zu berücksichtigen. Sollten aus Sicht des AN Leistungen über die in diesem LV abgedeckten Umfänge hinaus erforderlich sein, sind diese nur nach vorheriger zusätzlicher Beauftragung auszuführen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2026
- Ende
- 23.10.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 16 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.