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HWSB rechter Alanddeich Wahrenberger Brücke - Brücke Pollitz km 11,8 - 14,0 Deichbau
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
EGGERS Umwelttechnik GmbH NL Wittenberge Mittleres Unternehmen
Auftragnehmer
Beschreibung
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt plant im Bereich der Alandniederung, nördlich von Osterburg, den vorhandenen Alanddeich zu sanieren. Im betrachteten Deichabschnitt werden ca. 2.200 m Deich saniert. Für die im Lageplan dargestellte Lösungsmöglichkeit wurde folgende Geometrie des sanierten Deichkörpers angenommen. Die neue Deichkronenbreite beträgt 3,0 m. Die Böschungen erhalten durchgehend eine Neigung von 1:3. Die Deichoberfläche wird wieder mit einer Grasansaat versehen. Die fehlende Deichkubatur wird mit Aueton ausgeglichen. Es wird keine gesonderte Deichdichtung eingebaut, da der vorhandene Deich komplett aus Aueton besteht. Lediglich im Übergangsbereich zum Deichneubau Stat. 2+166…2+176,7 wird eine Deichdichtung eingebaut. Der Deichverteidigungsweg wird landseitig auf einer 5,0 m breiten Berme mit Betonsystempflaster neu angelegt.Rampen und Überfahrten erhalten eine Neigung von 1:10. Tiefborde wasserseitig im Kronenbereich, landseitig am Ende von Auf-, Über- und Abfahrten Gehölze werden bis min. 5,0 m beidseitig vom neuen Deichfuß entfernt. Zur Druckentlastung erfolgt der Einbau eines Entlastungsschlitzes im landseitigen Deichschutzstreifen. Die Sanierung (Baustation 0+000,00…2+176,00, eigene Baustationierung) erfolgt laut Aufgabenstellung in der vorhandenen Deichtrasse. Allgemein: - Deichsanierung ca. 2.200 m Leistungen: - ca. 107.150 m² Abtragsflächen mähen, fräsen - ca. 2.750 m Amphibienschutzzaun aufstellen, unterhalten - ca. 107.150 m² Oberboden abtragen, 0,30 m dick, Transport bis 2000 m - ca. 97.000 m² Oberbodenauftrag, 0,30 m dick, Transport bis 2000 m - ca. 15.200 m³ Bindigen Boden lösen, laden Transport bis 2.000 m - ca. 15.000 m³ Nichtbindigen Boden, lösen Transport bis 2.000 m - ca. 35.020 m³ Nichtbindigen Boden liefern - ca. 12.750 m³ Bindigen Boden einbauen, verdichten, Transport bis 2000 m - ca. 31.000 m³ Nichtbindigen Boden einbauen, verdichten, bis 2 km Transport
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Änderungen am Verfahren
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 1 %
1
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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EU-gefördertes Vorhaben
ERDF_2021
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 84 Tage nach Fristende
Auftragnehmer EGGERS Umwelttechnik GmbH NL WittenbergeZuschlagswert 2.580.056 €1 Veröffentlichung
- 19.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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