AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.06.2026 10:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/270cd7c0-3dc3-4d92-8bce-843782cd9d9d/

Veranstaltungsdienste Gasteig HP8

Notice-ID: 270cd7c0-3dc3-4d92-8bce-843782cd9d9d · Procedure-ID: 270cd7c0-3dc3-4d92-8bce-843782cd9d9d

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Stammdaten

Auftraggeber
Gasteig München GmbH, München
Veröffentlicht
02.07.2025
Frist (Submission)
18.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79992000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gasteig München GmbH (GMG) vergibt die Veranstaltungs- und Garderobendienstes für Veranstaltungen in der Liegenschaft Gasteig HP8 in München Sendling. Teil des Kulturzentrum Gasteig sind die Münchner Stadtbibliothek (MSB), die Hochschule für Musik München (HMTM), die Münchner Volkshochschule (MVHS), die Münchner Philharmonikern (MPhil) und die Betreibergesellschaft Gasteig München GmbH (GMG). Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um eine Wiederholung des Wettbewerbs aufgrund einer vorangegangenen Verfahrensaufhebung. Bitte beachten Sie die daraus resultierenden, verkürzten Vergabefristen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
31.08.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
73 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).