AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
MHH - Rahmenvertrag über Serviceleistungen Dienstreisemanagement (Reisebüro)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Medizinische Hochschule Hannover, Hannover
- Veröffentlicht
- 06.06.2024
- Frist (Submission)
- 12.11.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 63500000 — Logistik und Speditionsdienste
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Die Auftraggeberin Medizinische Hochschule Hannover (MHH) schreibt einen Rahmenvertrag für die Beschaffung von Dienstleistungen als Dienstreisemanagement (Reisebüro) für die Dauer von vier Jahren mit der Option auf Verlängerung der Vereinbarung um 12 Monate. Diese Option kann zweimal ausgeübt werden. Die Ausübung muss drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. des ersten Verlängerungszeitraums erfolgen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 72 Monate. Die Dienstleistung Reisebüro umfasst das Dienstreisemanagement über einen externen Dienstleister (Reisebüro) als zentraler Ansprechpartner. Gegenstand sind typische Reiseserviceleistungen, insbesondere Organisations- und Beratungsleistungen für Geschäftsreisen von Mitarbeitenden der MHH. Die Ausschreibung umfasst alle im Leistungsverzeichnis "Reisebüro" aufgeführten Dienstleistungen. Die darin genannten Mengen wurden anhand der durchschnittlichen Dienstreiseaktivitäten des letzten Jahres und Vergleichswerten vor der Corona-Pandemie ermittelt und stellen einen Richtwert zur Orientierung und keine Mindestabwicklungsfälle dar.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 27 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.11.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.