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Ferntransport und die Entsorgung von festen Abfällen aus der Abgasbehandlung des MHKW Darmstadt
Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS) · Darmstadt · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Übernahme, dem Transport sowie der Entsorgung von festen Abfällen aus der Abgasbehandlung des MHKW Darmstadt, der Nachweisführung lt. NachweisV sowie der Zwischenpufferung der anfallenden Abfälle.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Gewichtung 60% Der Angebotspreis errechnet sich aus den Einzelpreisen des Angebotes multipliziert mit dem Mengengerüst, wie in der Preistabelle genannt. Günstigsten Angebot: 100 Punkte Angebote die doppelt so teuer sind und darüber: 0 Punkte Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation
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Qualität nach Wichtigkeit
Transportweg: Gewichtung 10% Grundlage Punktebewertung: Mittelwert der Transportwege. Der Mittelwert errechnet sich anhand der Entfernungen zwischen dem MHKW Darmstadt und den vom Bieter benannten Haupt- und Ersatz-Entsorgungsstätten. Die Einordnung erfolgt in folgende Zonen: Zone 1: Entfernung bis 200 km = 100 Punkte Zone 2: Entfernung bis 300 km = 60 Punkte Zone 3: Entfernung bis 500 km = 20 Punkte Zone 4: Entfernung > 500 km = 0 Punkte Für die Ermittlung des Mittelwertes muss der Bieter die Anlage 05 Preisblatt-Entsorgungsstätte - vollständig und ordnungsgemäß ausfüllen. Die Ermittlung des Transportweges (Fahrstrecke) erfolgt über www.google.de/maps
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Qualität nach Wichtigkeit
Konzept zur alternativen Entsorgungsmöglichkeiten bei Änderung der Abfallbeschaffenheit: Gewichtung 30% Das Kriterium wird mit maximal 100 Punkten bewertet. Der Bieter muss mit seinem Angebot ein Konzept für alternative Entsorgungsmöglichkeiten bei Änderung der Abfallbeschaffenheit einreichen. Dieses Konzept darf einen Umfang von insgesamt 4 DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Folgende Aspekte müssen in diesem Konzept zwingend Berücksichtigung finden: - Prozess nach Abweisung bei Entsorgungsstätte - Alternative Entsorgungsstätte (Verwertung/Beseitigung) bei Änderung der Abfallbeschaffenheit wie z.B. bei enthaltenen Störstoffen wie harte Fremdkörper, Metallteile, etc. oder bei Überschreitungen der Input-Parameter - Reaktionszeit - Flexibilität - Kosten Dem Auftraggeber kommt es dabei insbesondere darauf an, dass der Bieter in seinem Konzept plausibel darlegt, wie er mit der Entsorgung bei enthaltenen Störstoffen nach Abweisung seitens der ursprünglichen Verwertungsstelle verfährt. Der Auftraggeber ist dabei an einer möglichst flexiblen und kostengünstigen Alternative interessiert, die sich in der Nähe der ursprünglichen Entsorgungsstätte befindet. Darüber hinaus kommt es dem Auftraggeber besonders darauf an, dass der Bieter in seinem Konzept plausibel darlegt, wie es ihm möglich ist, die genannten alternative Entsorgungsmöglichkeiten einzuhalten und welche Maßnahmen der Bieter ergreift, um dies zu gewährleisten. Die Angaben des Konzeptes werden Bestandteil der Leistungsbeschreibung und damit der vom Bieter und späteren Auftragnehmer geschuldeten Leistung. Punkteverteilung sehr gute Lösung: 76-100 Punkte gute Lösung: 51 - 75 Punkte ausreichende Lösung: 26- 50 Punkte schlechte Lösung: 0 - 25 Punkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 36 Tage nach Fristende
Auftragnehmer J. Wiest & Söhne GmbH1 Veröffentlichung
- 04.12.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 310 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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