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Lieferung von Lampen 2024-2025 - Rahmenvereinbarung
Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr · Essen · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lampen für den Zeitraum von12 Monaten. Optionale Verlängerung um weitere 12 Monate möglich. Die Stadt Essen (Fachbereich Amt für Straßen und Verkehr (FB 66), Elisenstraße 76, 45139 Essen) betreibt einen großen Teil ihrer Leuchten mit Natrium-Hochdrucklampen. Dennoch ist beabsichtigt, einen Teil der Leuchten von Natrium-Hochdrucklampen auf LED-Lampen umzurüsten. Es sind Natrium-Hochdrucklampen mit einer Leistung von 35W, 50W, 70W; 100W, 150W, 250W und 400W mit E27- bzw. E40-Sockel zu ersetzen. Die zu liefernden LED-Lampen werden ausschließlich an 230 V Netzspannung betrieben. Vorschalt- und Zündgeräte werden aus den vorhandenen Leuchten ausgebaut. LED-Lampen, die ausschließlich zum Betrieb an Vorschaltgeräten bzw. Zündgeräten vorgesehen sind, sind nicht anzubieten. Der Abruf der Materialien erfolgt in Teilaufträgen nach Bedarf. Die Bestellung erfolgt schriftlich oder durch telefonischen Abruf. Die Einzellieferungen erfolgen ohne weitere Kosten (Spediteur, Verpackung, Maut, etc.) "Frei Haus" zum Lampenlager Elisenstr 76, 45139 Essen. Nach erfolgter Auftragserteilung hat die Lieferung binnen 10 Werktagen zu erfolgen. Lieferzeit: Montag - Freitag in der Zeit von 9.00 - 12.00 Uhr.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Ausschreibung für die Lieferung von Natrium-Hochdruck- und LED-Lampen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung für die Stadt Essen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
5 Veröffentlichungen
- 09.08.2024 Auch in TED EU publiziert
- Frist 09.09.2024 Die Angebotsöffnung wird auf den 09.09.2024 10:00 verschoben. Somit haben alle Bieter ausreichend Zeit ein Angebot einzureichen. Das LV muss nicht überarbeitet werden. aktuell
- 10.07.2024 Auch in TED EU publiziert
- Frist 15.08.2024 Es gab zu diesem Vergabeverfahren einige Bieterfragen. Das Leistungsverzeichnis (LV) ist fehlerhaft. Es wird eine Korrektur des LV vorbereitet und den Bietern anschließend zur Verfügung gestellt.
- Frist 18.07.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 65 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Hauber&Graf1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 48 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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