AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 01:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/275df468-a172-4db9-b303-8cfb476bffa1/

Wasserstofflogistik - incl. Lieferung und Lagerung

Notice-ID: 275df468-a172-4db9-b303-8cfb476bffa1 · Procedure-ID: 293fd898-601c-4465-aa35-e5d8533526a9

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Stammdaten

Auftraggeber
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg, Stuttgart
Veröffentlicht
09.11.2023
Frist (Submission)
23.11.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
24111600 — Chemische Erzeugnisse
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Für die 274 Standorte mit stationären Brennstoffzellen-Netzersatzanlagen in sämtlichen Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs ist die Wasserstoffbevorratung mit Druckgasflaschen zu liefern. Durch den Auftragnehmer ist die Wasserstofflogistik zu übernehmen. Hierzu zählt: - die Anlieferung - der Austausch von Druckgasflaschen an den einzelnen Standorten - die Wiederbefüllung der entleerten Druckgasflaschen - die Übernahme und Vorhaltung einer Austauschreserve von mind. 100 Druckgasflaschen je Los - die TÜV-Prüfung der Druckgasflaschen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen

Lose

2 Lose.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 MONTHS
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).