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FE 08.0280/2024/IGB - Erhöhung der Dauerhaftigkeit von Grindingtexturen durch Applikation festigkeitssteigernder anorganischer Produkte im Neubau
Bundesanstalt für Straßenwesen · Bergisch Gladbach · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
OAT green tech solutions GmbH Mittleres Unternehmen
Auftragnehmer
Beschreibung
Im Zuge der Verbesserung der Nachhaltigkeit und der Umweltwirkungen unserer Verkehrswege gewinnt die Lärmreduzierung zunehmend an Bedeutung. Die Betonbauweise entwickelt hierzu seit Jahren lärmmindernde und gleichzeitig griffige Oberflächentexturen. Durch eine akustisch wirksame Grindingtexturierung der Betonoberfläche kann nachweislich eine gute Lärmreduzierung erreicht werden. Insbesondere direkt nach der Herstellung weisen diese Oberflächen hohe Lärmminderungswerte auf, welche jedoch während der Nutzung zurückgehen. Der vorherrschende Grund hierfür ist die mechanische Belastung durch den Verkehr, da die Stege der Textur durch die starke mechanische Belastung verschleißen. Während die beim Grinding in der Oberfläche angeschnittenen Gesteinskörner hinreichenden Verschleißwiderstand aufweisen, stellt die Mörtelmatrix in der obersten Ebene erfahrungsgemäß die "Schwachstelle" dar. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es daher, die Dauerhaftigkeit und damit die lärmmindernde Wirkung von Grindingtexturen auf neuen Fahrbahndecken aus Beton zu verbessern. Dazu sollen die verschiedenen Möglichkeiten einer zusätzlichen Verfestigung der Grindingstege durch chemisch wirksame Stoffe, wie sie auch aus anderen Anwendungen zur Vergütung von zementgebundenen Flächen bekannt sind, labortechnisch untersucht werden. Im Fokus steht dabei die Anwendung auf Oberflächen von Strecken mit neu hergestellter Betondecke mit Grindingtextur. Bei positiven Ergebnissen ist eine Ausweitung der Anwendung auf bestehende Strecken mit nachträglichem Grinding denkbar. Im Ergebnis soll eine Bewertung der Anwendung von festigkeitssteigernden Stoffen hinsichtlich u.a. dauerhafter Lärmminderung, Materialkennwerten und Umweltaspekten erfolgen. Bei positiven Ergebnissen können darauf aufbauend weitere Untersuchungen sowie erste Praxisanwendungen geplant und konzeptioniert werden.
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 50 %
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
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Preis 50 %
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 201.682 €1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 46 Tage nach Fristende
Auftragnehmer OAT green tech solutions GmbHZuschlagswert 197.862 €1 Veröffentlichung
- 22.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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