AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E26324111) · Abgerufen am 27.09.2026 23:14 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2791be18-1def-4b3c-bdcc-75772ffac090/

Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von zwei digitalen Röntgenarbeitesplätzen

Notice-ID: 2791be18-1def-4b3c-bdcc-75772ffac090 · Procedure-ID: 19f59d44-0bd0-4caa-b7c4-c88bd8a1eb6c

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Kreiskliniken Günzburg-Krumbach, Günzburg
Veröffentlicht
20.08.2026
Frist (Submission)
02.09.2026 (frühestes Los — abweichende Fristen je Los siehe „Lose im Detail")
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33100000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von zwei digitalen Röntgenarbeitesplätzen

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Angebotsfristen je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines digitalen Röntgengerätes mit Personalschulung und Einweisung für den Standort Günzburg

Angebotsfrist
02.09.2026 (abgelaufen)

Los 2 — Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines digitalen Röntgengerätes mit Personalschulung und Einweisung für den Standort Krumbach

Angebotsfrist
21.08.2026 (abgelaufen)

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
210 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).