AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Bundesministerium der Finanzen - Instandsetzung Quergebäude, Kita im Quergebäude - Fliesen- und Plattenarbeiten - Los 1 Kita / Los 2 Büro - Vergabe 1588/2024
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in, Berlin
- Veröffentlicht
- 08.07.2024
- Frist (Submission)
- 13.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 31.582 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Wand- und Bodenfliesen in verschiedenen Farben, einschl. Verbundabdichtung Los 1, Kindertagestätte: Ca. 80 m2 Abdichtung, mineral. Dichtschlämme, AiV, W1-I Ca. 55 m2 Bodenfliesen, verschiedene Farben Ca. 120 m2 Wandfliesen, verschiedene Farben 4 Stk. Spiegel, fliesenbündig einschl. Silikonfugen, Kanten- und Abschlussprofilen Ausführungszeitraum: 10/2024 – 05/2025, in zeitlich versetzten Abschnitten Es sind 2 Lose ausgeschrieben, die beide angeboten werden müssen und nur gemeinsam an einen Bieter vergeben werden. — Wand- und Deckenbeschichtungen in verschiedenen Farben im Zuge der Instandsetzung eines denkmalgeschützten Bauwerkes Los 2, Büro: Ca. 30 m2 Abdichtung, mineral. Dichtschlämme, AiV, W1-I Ca. 30 m2 Bodenfliesen, verschiedene Farben Ca. 70 m2 Wandfliesen, verschiedene Farben 3 Stk. Spiegel, fliesenbündig einschl. Silikonfugen, Kanten- und Abschlussprofilen Ausführungszeitraum: 10/2024 – 05/2025, in zeitlich versetzten Abschnitten Es sind 2 Lose ausgeschrieben, die beide angeboten werden müssen und nur gemeinsam an einen Bieter vergeben werden.
Lose
2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").
Vertragslaufzeit
- Periode
- 8 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.08.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.