AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
K148 Radwegneubau BAB7-Wassel LBP
Stammdaten
- Auftraggeber
- Region Hannover, Hannover
- Veröffentlicht
- 09.07.2024
- Frist (Submission)
- 13.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Region Hannover plant den Geh-/Radweg an der K148 zwischen der BAB 7 und Wassel herzustellen. Die circa 3 Kilometer lange Strecke zwischen Wassel und der BAB 7 ist im Vorrangnetz für den Alltagsradverkehr enthalten und somit von hoher verkehrlicher Bedeutung für den Radverkehr. An der K148 zwischen Wassel und der BAB 7 ist größtenteils kein Radweg vorhanden, sodass ein Neubau erforderlich ist. Die Planungsaufgabe besteht darin eine gemeinsamen Geh-/Radweg an der K148 im Abschnitte 10 von Station 0 bis Abschnitt 20 bis Station 1.500 zu planen. Die Radverkehrsanlagen sollen entsprechend den ERA Regelmaßen ausgeführt werden. Die K148 verläuft durch das Naturschutzgebiet "Bockmerholz - Gaim". Naturschutztechnische Belange sind daher von besonderer Bedeutung. Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) dient als Grundlage zur Planung der Verkehrsanlage im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes. Die Leistungen zum Landschaftspflegerischem Begleitplan sind im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung beschrieben. Der Leistungsumfang umfasst die Biotoptypenerfassung, die faunistische Erfassung, den Artenschutzbeitrag, den UVP-Vorprüfungskatalog sowie ein Waldgutachten.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 23.09.2024
- Ende
- 01.10.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 36 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.08.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.