AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de/VMPSatellite/notice/CXWSYYDDYDWGM1F8/documents) · Abgerufen am 12.09.2026 14:31 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/27c891df-9db7-4b01-bf3f-c06b0d82cccc/

Machbarkeitsstudie zu den finanziellen und planerischen Auswirkungen sowie der zeitlichen Verzögerung einer geänderten Planung der Ausbaustrecke 46/2 (BETU-WE-Linie Emmerich-Oberhausen)

Notice-ID: 27c891df-9db7-4b01-bf3f-c06b0d82cccc · Procedure-ID: 01c569a7-9b9e-44f8-b3f9-8956ca25f6b9

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesministerium für Verkehr, Berlin
Veröffentlicht
10.09.2026
Frist (Submission)
13.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71241000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Betuwe-Linie ist in NL bereits fertiggestellt und wird in DEU als ABS Grenze NL/D - Emmerich - Oberhausen ausgebaut. Die Machbarkeitsstudie (MBS) soll dazu dienen, die Auswirkungen einer von einer Bürgerinitiative vorgeschlagen Verlegung der Trassenführung ("Optimierte Gleisbettvariante") gegenüber der bisherigen Planung, hauptsächlich in Bezug auf Verzögerungen und Mehrkosten, zu bewerten. Hinsichtlich der Kosten ist u.a. zu prüfen, ob alle relevanten Kosten in der MBS "Optimierte Gleisbettvariante" berücksichtigt wurden. Dies betrifft beispielsweise auch die Planungskosten. Außerdem muss geprüft werden, ob die vorgeschlagene Variante nach geltendem Recht umsetzbar ist. Dies beinhaltet beispielsweise die einschlägigen Regelungen auf Bundes- sowie Landesebene (insbesondere B8 sowie L472) als auch Beeinträchtigungen Dritter, beispielsweise durch notwendigen Grunderwerb, Natur, Wasser etc..

Vertragslaufzeit

Periode
8 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).