Rettungsdienstleistung
Stadt Lünen · Lünen · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Beauftragung eines Leistungserbringers mit der Durchführung von Leistungen des Krankentransportes und der Notfallrettung sowie des Sonder- und Spitzenbedarfs im Versorgungsbereich Lünen/ Selm der großen kreisangehörigen Stadt Lünen. Die Beauftragung soll auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß § 13 RettG NRW (im Folgenden: Anlage Einbindungsvereinbarung) erfolgen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Gesucht wird ein Leistungserbringer für Krankentransport, Notfallrettung und Sonderbedarf im Versorgungsbereich Lünen/Selm.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es handelt sich um ein einstufiges transparentes verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren gemäß § 26 Abs. 1 KomHVO, das außerhalb des Anwendungsbereichs förmlichen Vergaberechts in Orientierung an ein "Verhandlungsverfahren" durchgeführt wird, siehe Bewerbungsbedingungen. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts. Diese vergaberechtlichen Bestimmungen sind, einschließlich der Vorschriften nach dem GWB und der VgV, ausdrücklich nicht Bestandteil oder Grundlage des vorliegenden Auswahlverfahrens. Es werden alle Bieter, die ein Erstangebot eingereicht und darin ihre Eignung wie gefordert nachgewiesen haben, zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert. Die Erstangebote sind im Hinblick auf die Eignungsanforderungen verbindlich und im Hinblick auf die leistungsbezogenen Angaben (Preisblatt, Qualitätskonzepte, usw.) indikativ (d.h. rechtlich nicht verbindlich). Nach Prüfung der Erstangebote wird die Auftraggeberin entscheiden, ob sie Verhandlungen auf der Grundlage der Erstangebote durchführen will. Ein Anspruch der Bieter besteht insoweit nicht. Besteht aus Sicht der Auftraggeberin kein Bedarf für Verhandlungen, wird sie die Bieter direkt zur Abgabe rechtlich verbindlicher Angebote auffordern, auf deren Grundlage sodann die Wirtschaftlichkeitswertung und die Beauftragung erfolgen kann. Die Wirtschaftlichkeitswertung der Angebote je Los anhand des Leistungspreises (60 %) und der Qualität (40 %) wird unter Ziffer 22 des Dokuments Bewerbungsbedingungen dargestellt.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 25 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- 08.11.2024 Ergänzung und Korrektur Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung aktuell
- 08.11.2024 Original-Veröffentlichung
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