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Einführung einer Gesamtbanklösung
NBank · Hannover · Niedersachsen
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Beschreibung
2 Zu erbringende Leistungen Die NBank plant die Einführung einer Standardplattform für ein neues Kernbanksystems (KBS) sowie ein neues Kunden- und Sachbearbeiterportals (im Folgenden zusammenfassend als "Förderportal" bezeichnet) im Rahmen ihrer Gesamtbankstrategie. Ziel ist es, eine integrierte Gesamtbanklösung einzuführen, die die Anforderungen an Stabilität, IT-Sicherheit, Kundenunterstützung, Betriebsmodell, Kosten und Abdeckung des Produktportfolios - insbesondere im Fördergeschäft - erfüllt. Die Gesamtbanklösung muss dabei die Bereiche der Vertrags- und Antragsabbildung, dafür zu nutzende Geschäftspartner, das interne und externe Rechnungswesen sowie den Zahlungsverkehr einer Bank abdecken und alle bankaufsichtlichen und landesrechtlichen Anforderungen erfüllen, einschließlich der Zurverfügungstellung des damit verbundenen Geschäftsreportings. (nähere Informationen siehe Anlage 01 - Fachliche Eckpunkte)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Die NBank plant die Einführung einer neuen Gesamtbanklösung, bestehend aus einem Kernbanksystem und einem Förderportal.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„1.3. Vergabeart Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. §§ 119 Abs. 5 GWB, 17 VgV durchgeführt. Es wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Diejenigen Unternehmen, die nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot einreichen. Es werden mindestens drei Bewerber / Bieter zur Teilnahme an der Angebotsphase / am Verhandlungsverfahren zugelassen. Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung nach den bekannt gegebenen Auswahlkriterien (siehe Ziffer 2.4). Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV). Sofern der Auftraggeber von diesem Vorbehalt keinen Gebrauch macht, wird eine Verhandlungsphase durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln und die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern (§ 17 Abs. 12 VgV).“
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
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2 Veröffentlichungen
- 14.07.2025 Auch in TED EU publiziert
- 11.07.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.978 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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