AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/280d52ab-cf63-41da-8183-32b9143f49b4) · Abgerufen am 21.08.2026 21:38 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/280d52ab-cf63-41da-8183-32b9143f49b4/

Konfokalmikroskop Molekulare Infektionsbiologie II 2024

Notice-ID: 280d52ab-cf63-41da-8183-32b9143f49b4 · Procedure-ID: 0fd9af02-b94a-470a-803e-fcea90636854

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Julius-Maximilians-Universität Würzburg als staatliche Einrichtung in Vertretung des FS Bayern, Würzburg
Veröffentlicht
18.02.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
38510000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Zuschlagswert
657.310 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt die Julius-Maximilians-Universität Würzburg als staatliche Einrichtung in Vertretung des Freistaats Bayern die Beschaffung eines konfokalen Laser-Scanning-Mikroskops für den Lehrstuhl für Molekulare Infektionsbiologie II an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Nikon Europe B.V. Zweigniederlassung Deutschland
Vertragsabschluss
18.02.2025
Zuschlagsentscheidung
17.02.2025
Angebotsspanne
657.310 – 657.310 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).