AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Verwertung heizwertreiche Fraktion MBA
Stammdaten
- Auftraggeber
- Abfallbehandlungsgesellschaft Havelland mbH, Nauen
- Veröffentlicht
- 02.08.2024
- Frist (Submission)
- 06.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90510000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Phase 1: Betrieb der Bestandsanlage mit Siebschnitt 80 mm über einen Zeitraum von 3 Monaten. Übernahme, Transport und Verwertung von 12.000 Mg/a heizwertreicher Fraktion im Zeitraum 01.01.2025 - 31.03.2025. Bezogen auf den Leistungszeitraum von 3 Monaten beträgt das Abfallaufkommen 3.000 Mg in Phase 1. Die Menge kann sich im Leistungszeitraum zwischen 2.400 - 3.600 Mg bewegen. Phase 2: Entfall der Bereitstellung der heizwertreichen Fraktion aufgrund von Umbauarbeiten der mechanischen Aufbereitung der MBA - Schwanebeck über einen Zeitraum von 3 Monaten. Übernahme, Transport und Verwertung von 28.000 Mg/a unbehandelten, gemischten Siedlungsabfällen im Zeitraum 01.04.2025 - 30.06.2025. Bezogen auf den Leistungszeitraum von 3 Monaten beträgt das Abfallaufkommen 7.000 Mg in Phase 2. Die Menge kann sich im Leistungszeitraum zwischen 5.600 - 8.400 Mg bewegen. Phase 3: Betrieb der Ersatzinvestition mechanische Aufbereitung MBA - Schwanebeck mit optimierten Prozessparametern (Siebschnitt bei 60 mm) über einen Zeitraum von 42 Monaten. Übernahme, Transport und Verwertung von 18.000 Mg/a heizwertreicher Fraktion im Zeitraum 01.07.2025 - 31.12.2028. Die Menge kann sich im Leistungszeitraum zwischen 14.400 - 21.600 Mg/a bewegen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2025
- Ende
- 31.12.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 MONTHS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.09.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.