AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/28250e3c-4be5-4f61-a081-d8e3d571d3f3) · Abgerufen am 22.09.2026 17:51 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/28250e3c-4be5-4f61-a081-d8e3d571d3f3/

MARKTERKUNDUNG Konzessionsmodell für den Betrieb und die werbliche Vermarktung von Wartehallen in der Landeshauptstadt Potsdam ab 01.01.2028

Notice-ID: 28250e3c-4be5-4f61-a081-d8e3d571d3f3 · Procedure-ID: e7fddb20-c744-4dd1-b40b-709b689449c4

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Stammdaten

Auftraggeber
ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH, Potsdam
Veröffentlicht
06.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
50000000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Diese Bekanntmachung dient nicht der Einleitung eines Vergabeverfahrens, sondern der Bekanntgabe der Durchführung einer Markterkundung gemäß § 26 SektVO. Das Verfahren stellt noch kein förmliches Vergabeverfahren dar. Die Markterkundung wird im Auftrag der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) durchgeführt und dient lediglich der Vorbereitung eines möglichen späteren Vergabeverfahrens. Die ViP beabsichtigt im Rahmen eines möglichen späteren, separat noch zu veröffentlichenden Vergabeverfahrens, eine Konzession zu beauftragen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Sonstige Gründe

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).