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Ausschreibung über die Beschaffung von Verpflegung (Cook & Freez) für die Städtischen Kindertagesstätten der Stadt Neuwied
Stadtverwaltung Neuwied · Neuwied · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Der Leistungsgegenstand ist die Beschaffung von Mittagsessenverpflegung für die Kinder in den Städtischen Kindertagesstätten der Stadt Neuwied.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Lebensmittel & Catering
Ausschreibung für Metallbauarbeiten im Bereich Zaunanlagen für den Erweiterungsneubau der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie in Hadamar.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
CrossBorderLaw
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 Pkt.
Preis: 50%
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Qualität 50 Pkt.
Qualität: 20 % Nachhaltigkeit: 30 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Umweltmanagement-Maßnahmen
[1]. Nachhaltigkeitsaspekte: Bitte beachten Sie hierzu die Anlage „Nachhaltigkeit – Zuschlagskriterien“. [2]. Nachhaltige Verpackung:Die Lieferung des Mittagessens hat unter Vermeidung von Verpackungsmüll mindestens in Mehrportionenschalen zu erfolgen. Umweltfreundliche Verpackungsmaterialien sind zu bevorzugen, die recyclingfähig sind und dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können. Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Auftraggeber über das duale System. Für Kinder mit Lebensmittelunverträglichkeiten können Einzelverpackungen/-behälter eingesetzt werden. Der Einsatz von Aluminiumschalen ist ausgeschlossen. [3]. Nachhaltige Fischerei: Ein weiterer Beitrag zum Klimaschutz ist der Einsatz von Fisch aus nachhaltiger Fischerei. Die in den Speisen verarbeiteten Fisch und andere Meeresprodukte müssen mindestens zu 80% aus nachhaltigem Fischfang oder ökologischer Aquakultur stammen. Entsprechende Gütesiegel (MSC, ASC oder gleichwertig) sind nachzuweisen. [4]. Bio-Quote: Mindestens 15 % der Menükomponenten, gemessen am angebotenen Gesamtsortiment, müssen aus ökologischer Erzeugung stammen (sog. „Bio-Quote“). Die BIO-Menükomponenten müssen der EG-Ökoverordnung Nr. 834/2007 entsprechen und entsprechend zertifiziert sein. Der Auftragnehmer hat bezüglich der Verwertung der ökologisch erzeugten Lebensmittel am Kontrollverfahren der EG-Ökoverordnung Nr. 834/2007 teilzunehmen. Bei der Herstellung der Waren sind: • ein bevorzugter Einsatz pflanzlicher Lebensmittel, • ein Einsatz ökologisch erzeugter Lebensmittel (s.o. „Bio“-Quote) • ein Einsatz regionaler und saisonaler Erzeugnisse (siehe hierzu nachfolgend) • ein Einsatz möglichst fair gehandelter Produkte (siehe hierzu nachfolgend) zu berücksichtigen. Entsprechende Gütesiegel (Bio-Siegel) sind nachzuweisen. [5]. Fairer Handel: Aus dem internationalen Warensortiment sollen auch fair gehandelte Produkte eingesetzt werden. Der Auftragnehmer stellt im Rahmen seines Nachhaltigkeitskonzepts zur Umsetzung der geforderten Kriterien dar, ob und in welchem Umfang Produkte aus fairem Handel verwendet werden. Als Nachweis für ein Produkt aus fairem Handel gilt ein Zertifikat durch die Fairtrade Labelling Organizations International (FLO), die Word Fair Trade Organization (WFTO) oder ein gleichwertiges Zertifikat. Produkte aus ausbeuterischer und schädlicher Kinderarbeit werden ausdrücklich untersagt. [6]. Nachhaltige Energieversorgung: Der Auftragnehmer nutzt für seine Produktionsstandorte erneuerbare Energie. [7]. Nachhaltigkeitskonzept: Bitte stellen Sie Ihr Nachhaltigkeits- bzw. Umweltmanagementkonzept vor. Das Konzept muss folgende Themen beinhalten: • Soziale- und Gesellschaftliche Verantwortung • Klima- und Umweltschutz • Verpackungskonzept • Zusätzliche Nachweise / Zertifikate
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Qualitätsmanagement
Folgende Mindeststandards sind zu erfüllen: - keine Verwendung von Farbstoffen - keine Verwendung von Konservierungsstoffen - keine Verwendung von Geschmacksverstärkern jeglicher Art - keine Verwendung von Hefeextrakten und –würzen - keine Verwendung von künstlichen und naturidentischen Aromen - keine Verwendung von Phosphaten in Fleisch und Wurstwaren Die genannten Mindeststandards gelten nicht in Bezug auf Dessert (z.B. Pudding). Es muss sichergestellt sein, dass die Komponenten neben der ernährungsphysiologischen und hygienischen Qualität auch eine angemessene sensorische Qualität erreichen. Dazu gehört besonders, dass die für die einzelnen Lebensmittel typischen Farben und der jeweilige lebensmitteltypische Geschmack erhalten bleiben.
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
[1]. Die Versorgung des Mittagessens durch den Auftragnehmer erfolgt nach den neuesten ernährungsphysiologischen Erkenntnissen in Form einer kind- bzw. altersgerechten und abwechslungsreichen Ernährung. Die angebotenen Speisen entsprechen den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) oder Gleichwertig – im Besonderen für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinderverpflegung, 2023 (Siehe DGE-Richtlinie: www.dge.de/). [2]. Durch die am 1. Januar 2006 in Kraft getretene EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene ist für jeden, der Lebensmittel behandelt oder in Verkehr bringt, die Einrichtung eines HACCP-Konzeptes Pflicht. Zudem ist ein gültiges Zertifizierungsdokument über das HACCP-Konzept nachzuweisen und ist vom Auftragnehmer mit dem Angebot einzureichen. Innerhalb des einzureichenden HACCP-Konzeptes wird bestätigt, dass die nachfolgenden rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und ausgeführt, in welcher Form Wareneingangskontrollen durchgeführt werden. Ein fehlendes HACCP-Konzept ist ein Ausschlusskriterium. Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer während des gesamten Produktionsprozesses sämtliche Hygienevorschriften einzuhalten. Über Änderungen der gesetzlichen Vorgaben hat sich der Auftragnehmer eigenständig zu informieren und diese stets bei seiner Produktion zu beachten. Folgende rechtliche Vorgaben sind zu beachten und anzuwenden: • VO (EG) Nr. 178/2002 – Basis-Verordnung • VO (EG) Nr. 852/2004 – Hygieneverordnung • VO (EG) Nr. 853/2004 – Verordnung zu spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs • VO (EG) Nr. 1169/2011 – Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) • EG-Richtlinie 2003/99/EG zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern • Infektionsschutzgesetz (IfSG) • Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) • Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung (Tier-LMHV) • Temperaturanforderungen für Lebensmittel (DIN 10508) Optional bei „Temperatur entkoppelte Systeme“: Wichtiger Hinweis: Für den Fall, dass der Auftragnehmer sog „cook & chill“ – Produkte anbietet, d.h. Produkte aus einem Produktionsverfahren, welches dem Anwendungsbereich der DIN 10536 „Lebensmittelhygiene – Cook & Chill: Verfahren – Hygieneanforderungen“ unterfällt, ist eine Einhaltung der in dieser DIN geregelten / aufgenommenen Anforderungen insb. an die Hygiene ebenso sicherzustellen. Insbesondere ist in der HACCP-Zertifizierung zu bestätigen, dass durch die betriebs- und mitarbeiterbezogenen Maßnahmen die Anforderungen der DIN 10536 eingehalten werden. Für die Mitarbeiter*innen des Auftragnehmers wird eine regelmäßige Hygieneschulung vorausgesetzt. [3]. Der Auftragnehmer hat alle gesetzlichen Vorschriften der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) und der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) einzuhalten. Bei der Bestellung der ausgewählten Artikel sind folgende Kennzeichnungen aufzuweisen: • Allergenkennzeichnung • Nährwertkennzeichnung • Bio-Kennzeichnung bei zertifizierten Artikeln • MSC- oder ASC-Kennzeichnung bei zertifizierten Artikeln • Benennung der Tierarten bei Fleisch- und Wurstwaren
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 21.04.2026 Es liegen noch unbearbeitete Bieterfragen vor, daher wird die Anagebotsfrist um eine Woche verlängert. aktuell
- Frist 14.04.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 69 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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