AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung Statische Berechnung Bestandsdächer für PV-Anlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- GEWOFAG Holding GmbH und die mit ihr verbundenen Unternehmen, München
- Bezugsberechtigte
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
- Veröffentlicht
- 27.11.2023
- Frist (Submission)
- 27.12.2023
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 403.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die zukünftige Münchner Wohnen hat das Ziel, 12,5 MWp an PV-Leistung pro Jahr zuzubauen. Nach aktuellen Erfahrungswerten ist sind dazu ca. 40 Projekte mit durchschnittlich 6 Dächern pro Jahr nötig. Die Projekte teilen sich in Neubau-, Bestandssanierungs- und Bestandsnachrüstungsprojekte auf. Innerhalb der Bestandsnachrüstung können wir gelegentlich bei jüngeren Bestandsgebäuden die Statiker kontaktieren, welche die Tragwerksplanung beim Bau der Gebäude durchgeführt haben. Die restlichen Bestandsnachrüstungsprojekte (schätzungsweise 16 pro Jahr) werden für die statische Prüfung abrufbare Statiker benötigt. Alle Projekte sind im Großraum München lokalisiert. Die statische Prüfung beinhaltet zunächst die Prüfung, ob die Gebäudestatik eine durch den Bauherrn angegebene Zusatzlast einer PV-Anlage aushalten kann, inkl. idR. Ortstermin. Bei positivem Ergebnis ist der Auftrag abgeschlossen. Bei negativem Ergebnis gilt es, eine Berechnung der Dachlastreserve mit den durch den Bauherrn zur Verfügung gestellten Unterlagen aufzustellen mit ggf. erforderlichen Ortsterminen. Sollte die berechnete Dachlastreserve nicht für eine mögliche PV ausreichen, werden Beratungen zu möglichen Ertüchtigungsmaßnahmen des Daches benötigt.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.12.2023
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.