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Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren "Sanierung und Erweiterung Markus-Gottwalt-Schule", Eschenbach
Stadt Eschenbach i.d. Oberpfalz · Eschenbach i.d. Oberpfalz · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Die Stadt Eschenbach beabsichtigt die Erweiterung der Markus-Gottwalt-Schule. Neben einer energetischen und technischen Generalsanierung soll die Grund- und Mittelschule mit neuen Klassenzimmern und die offene Ganztagsschule zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben erweitert werden. Weiterhin sind der Neubau einer Zweifachturnhalle sowie die Gestaltung der Außenanlagen der Schule auf dem ca. 1,1ha großen Schulgrundstück vorgesehen. Es wird eine Lösung angestrebt, die in einem wirtschaftlichen Rahmen in Bauabschnitten verwirklicht werden kann. Auch zukünftige Erweiterungsmöglichkeiten sollen angedacht werden. Wettbewerbsaufgabe ist die Gebäude- und Freiraumplanung auf dem Grundstück.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Die Stadt Eschenbach sucht Architektenleistungen für die Sanierung, Erweiterung und den Neubau der Markus-Gottwalt-Schule inklusive einer Zweifachturnhalle und Außenanlagen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 20 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Landschaftsarchitekten. Die Zusammenarbeit von Architekt (federführend) und Landschaftsarchitekt ist zwingend vorgeschrieben.“
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Landschaftsarchitekten als Bewerbergemeinschaft. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die beide Qualifikationen vorweisen können. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Das Wettbewerbsverfahren ist anonym, die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 14.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 965 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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