AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YW6M3UR/documents) · Abgerufen am 02.11.2026 21:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2843ab29-3d68-47c0-a845-ae81d117aa53/

Zweckverband LANDFOLGE Kommunikation

Notice-ID: 2843ab29-3d68-47c0-a845-ae81d117aa53 · Procedure-ID: 8e8a31b5-fa2b-4c4b-b0e5-d5ca4a676b6a

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Erkelenz
Veröffentlicht
01.10.2026
Frist (Submission)
30.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79000000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätztes Rahmen-Volumen
462.184 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Zweckverband vergibt einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer über Agenturleistungen zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit und des Marketings. Dies umfasst insbesondere die Betreuung von Internetseiten, gestalterische Aufgaben sowie die Produktion von Foto-/Video-Inhalten. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren mit der einseitigen Option zur Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils zweimal ein Jahr.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).