AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 03:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2899b040-d532-4d2b-925e-e66deab963d4/

Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Formularsätzen und Druckerzeugnissen

Notice-ID: 2899b040-d532-4d2b-925e-e66deab963d4 · Procedure-ID: 311132cd-fe3b-412d-bf78-c64c6009b07c

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Stammdaten

Auftraggeber
Logistikzentrum der Bayerischen Polizei, Hof
Veröffentlicht
05.12.2023
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
22820000 — Druck- und Verlagserzeugnisse
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP) beabsichtigt auf der Basis der gegenständlichen Vergabeunterlagen eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Formularsätzen für die Polizeipräsidien sowie deren nachgeordneten Dienststellen, des Bayerischen Landeskriminalamtes und des Polizeiverwaltungsamts und die Lieferung von Druckerzeugnissen für die Polizeipräsidien Oberbayern Nord, Oberbayern Süd, Unterfranken und Oberfranken und deren nachgeordneten Dienststellen abzuschließen. Teilweise sind ca. 500 Abnahmestellen mit Formularsätzen sowie Druckerzeugnissen zu versorgen. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarungen beginnt zum 1. des auf den Zuschlag folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.01.2024, und endet automatisch zum 31.12.2024 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Lose

4 Lose.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).