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Totalunternehmerleistungen für den Neubau der Studierendenwohnanlage "Illerpark" Neu-Ulm
Studierendenwerk Augsburg AdöR · Augsburg · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Das Studierendenwerk Augsburg beabsichtigt, im Baugebiet "Wohnen am Illerpark" in Neu-Ulm die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) einer Studierendenwohnanlage. Diese Studierendenwohnanlage muss gemäß des überarbeiteten Wettbewerbsergebnisses 72 Wohnheimplätze einschließlich der baurechtlich erforderlichen Stellplätze aufweisen. Die Wohnplatzgröße beträgt max. 19,5 m². Dem Studierendenwerk wurde hierfür in Neu-Ulm, in dem Bebauungsplange-biet M 62.4 "Wohnen am Illerpark" in Ludwigsfeld, das Grundstück mit der Flurnummer 452/34 angeboten. Das Studierendenwerk hat für das Vorhaben einen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Im Anschluss an den Wettbewerb hat das Studierendenwerk ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb über die Beschaffung von Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist (im Folgenden nur "HOAI")) für das Vorhaben durchgeführt. Die Wettbewerbsteilnehmerin Drei Architekten Streule Vogel Partnerschaft mbB (im Folgenden "Drei Architekten mbB") hat auf ihr Angebot den Zuschlag erhalten. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI für das Leistungsbild Objektplanung - Gebäude und Innenräume werden demgemäß von Drei Architekten mbB erbracht. Die bisherigen Planungsleistungen, die funktionale Leistungsbeschreibung sowie die Leitdetails sind den gegenständlichen Leistungen zugrunde zu legen. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden alle weiteren Planungs- und Bauleistungen für den Neubau dieser Studierendenwohnanlage im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung an einen Totalunternehmer beauftragt. Ziel des Vorhabens ist die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) der Studierendenwohnanlage. Hierfür sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Totalunternehmer oder vo
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Totalunternehmerleistung mit vollständiger Planung (alle HOAI-Leistungsbilder) und Ausführung für Studierendenwohnanlage Illerpark.
- Geschätzter Auftragswert 7,87 Mio. EUR, Verhandlungsverfahren mit Aufrufen zur Angebotsabgabe.
- Bieter muss Referenzen für vergleichbare Wohnbauprojekte dieser Größenordnung und HOAI-Planungsleistungen nachweisen.
- Auftraggeber ist das Studierendenwerk Augsburg (Anstalt des öffentlichen Rechts), erfahrener Auftraggeber im Hochschulbereich.
- Angebote müssen integriertes Leistungspaket aus Planung und Ausführung mit realistischem Projektmanagement-Konzept enthalten.
Totalunternehmerleistung für den Neubau einer Studierendenwohnanlage in Neu-Ulm mit geschätztem Wert von ca. 7,87 Mio. EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Barrierefreiheit für alle
3–8 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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3. Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) 70 %Preis
Wertungsrelevanter Preis (P) = kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 803 "Preisblatt". HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.
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1. Persönliche Erfahrung des Projektteams 15 %Qualität
Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (gemeinsam Projektteam) anhand je mindestens eines (1) vergleichbaren persönlichen Referenzprojekts für ein Bauwerk (Neubau oder Generalsanierung). a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und an das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: (i.) Das jeweilige persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Totalunternehmerleistungen (Neubau oder Generalsanierung) umfasst haben. Damit das persönliche Referenzprojekt gewertet wird, muss das persönliche Referenzprojekt mindestens folgende Anforderungen erfüllen: - Gegenstand der Leistungen waren Totalunternehmerleistungen mit mindestens folgendem Inhalt: o schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung); o mindestens Bauleistungen mit den Gewerken Baumeisterarbeiten und Ausbaugewerken; o Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI (gilt für den Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter) o Bauabnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den indikativen Folgeangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Folgeangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt) in dem gegenständlichen Verfahren. - Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) für die Bauleistungen und Planungsleistungen, die der Projektleiter als Projektleiter [bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter] geleitet hat o von mindestens 7.000.000,- EUR (brutto); - Brutto-Grundfläche (kurz: BGF) nach DIN 277:2021-08 [Summe der Netto Raumfläche (NRF) und der Konstruktions-Grundfläche (KGF)] des Referenzprojekts für die von dem Projektleiter und dem stellvertretenden Projektleiter erbrachten Leistungen o von mindestens 1000 m². Erfüllt das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und / oder das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters nicht die oben genannten Mindestanforderungen führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: 1. Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) für die Bauleistungen und Planungsleistungen, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat]; >= 9.360.000 EUR (brutto): 5 Punkte = 7 Mio. EUR (brutto): 0 Punkte < 7 Mio. EUR (brutto): Kein geeignetes Referenzprojekt; führt zum Ausschluss des Angebots Soweit der Auftragswert zwischen 7 Mio. EUR (brutto) und 9.360.000 EUR (brutto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Beispiel: Bei einem Auftragswert in Höhe von 8.180.000 EUR (brutto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. 2. Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277:2021-08 [Summe der Netto-Raumfläche (NRF) und der Konstruktions-Grundfläche (KGF)] des persönlichen Referenzprojekts >= 1.500 m²: 5 Punkte = 1000 m²: 0 Punkte < 1000 m²: Kein geeignetes Referenzprojekt; führt zum Ausschluss des Angebots Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) zwischen 1.000 m² und 1.500 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) in Höhe von 1250 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte. 3. Art der Nutzung Studierendenwohnheim [Ein Studentenwohnheim oder Studierendenwohnheim (teilweise auch Studentenwohnanlage, Studentendorf oder kurz Studentenheim genannt) ist eine Unterkunft für Studierende während des Studiums.]: 5 Punkte Gemeinschaftliches Wohnen (Altenwohnheim [Ein Altenheim oder Altersheim (auch Feierabendheim, Feierabendhaus, Pensionistenheim, Seniorenheim oder Seniorenresidenz genannt) ist eine Wohneinrichtung für alte Menschen, in der sie Betreuung und Pflege erhalten können.]; Jugendwohnheime [Wohnheim für berufstätige oder in Ausbildung stehende Jugendliche, die nicht zu Hause wohnen können.]): 3 Punkte kein Studierendenwohnheim; kein gemeinschaftliches Wohnen: 0 Punkte Die erzielten Punkte für den Auftragswert (brutto) (1.), die Brutto-Grundfläche (BGF) (2.) und die Art der Nutzung (3.) werden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 15,00 Punkte (5,00 + 5,00 + 5,00) erzielt werden. Bei maximal einem (1) persönlichen Referenzprojekt jeweils für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter kann der Bieter somit maximal insgesamt 30,00 Punkte (2 x (5,00 + 5,00 + 5,00)) erzielen. Weiterführende Angaben unter: Fortführung: Persönliche Erfahrung des Projektteams.
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2. Ausführungskonzept 15 %Qualität
Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das übergeordnete Ziel der termingerechten Fertigstellung, durch die möglichst rasche Erbringung der Planungs- und Bauleistungen sowie eine möglichst frühzeitige Abnahme erreicht wird, sicherzustellen. Dem Auftraggeber ist es wichtig, dass der Bieter möglichst viele vergleichbare Leistungen bereits erbracht hat, sei es - selbst, - durch in dem gegenständlichen Vergabeverfahren angebotene Mitglieder der Bietergemeinschaft oder - durch in dem gegenständlichen Vergabeverfahren vorliegend angebotene Unterauftragnehmer. Daher soll der Bieter darauf eingehen, welche Unternehmen für welche Leistungen vorgesehen sind und inwieweit der Auftraggeber mit diesen Unternehmen in der Vergangenheit bereits vergleichbare Leistungen ausgeführt hat, damit vorliegend das übergeordnete Ziel der termingerechten Planungs- und Bauleistungen sichergestellt wird. (Unterkriterium 1: 0 bis 5 Bewertungspunkte) Das Ausführungskonzept darf einen Umfang von maximal drei (3) DIN A4-Seiten für das Unterkriterium nicht überschreiten. Angaben ab Seite 4 bleiben bei der Bewertung des Ausführungskonzeptes unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung der zulässigen Seitenanzahl und des Ausführungskonzeptes unberücksichtigt. Der Bieter soll das "Ausführungskonzept" wie folgt bezeichnen: Anlage 602 - Ausführungskonzept. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant. HINWEIS: Die Bewertungspunkte (maximal 5 Bewertungspunkte) werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 15,00; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen . Maximal können für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" 75,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.
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Fortführung: Persönliche Erfahrung des Projektteams 0 %Qualität
Für den Fall, dass mit dem Angebot mehr als ein (1) geeignetes persönliches Referenzprojekt jeweils für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter eingereicht wird, wird jeweils das chronologisch erste geeignete persönliche Referenzprojekt gewertet. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams". Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten projektverantwortlichen Projektleiter und den benannten stellvertretenden Projektleiter zu erbringen. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre. HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant. HINWEIS: Die Punkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 2,50; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" 75,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von mindestens 14.000.000,- EUR (netto) pro Kalenderjahr (Mindestanforderung) erwirtschaftet hat. Die Bewerber / die Bewerbergemeinschaften, vertreten durch das in der Anlage 202 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei (3) Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. "Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind" meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 202 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bewerber / Bewerbergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren; bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens 2 geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen (schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung) mit mindestens Bauleistungen mit den Gewerken Baumeisterarbeiten und Ausbaugewerke sowie Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 i.S.d. HOAI einzureichen. Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Totalunternehmerleistungen umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung); - mit mind. Bauleistungen mit den Gewerken Baumeisterarbeiten und Ausbaugewerke; - Planungsleistungen mind. der Leistungsphase 5 i.S.d. HOAI; - Erbringungszeitraum (Bauabnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem gegenständlichen Verfahren). - Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Bauleistungen und Planungsleistungen] von mindestens 7.000.000,- EUR (brutto); - Brutto-Grundfläche (kurz: BGF) nach DIN 277:2021-08 [Summe der Netto-Raumfläche (NRF) und der Konstruktions-Grundfläche (KGF)] des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von mindestens 1.000 m²; Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen. Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung unter Angabe der folgenden Mindestanforderungen: - schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung), - mind. Bauleistungen mit den Gewerken Baumeisterarbeiten und Ausbaugewerke sowie - Planungsleistungen mind. der Leistungsphase 5 i.S.d. HOAI unter Angabe zu den ausgeführten Planungsleistungen und den ausgeführten Bauleistungen; - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Auftragswert (vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto)) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Bau- und Planungsleistungen); - Brutto-Grundfläche nach DIN 277:2021-08 (kurz BGF) (in m²) [Summe der Netto-Raumfläche (NRF) und der Konstruktions-Grundfläche (KGF)] des unternehmensbezogenen Referenzprojekts]; - Erbringungszeitraum (Bauabnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ)); - öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers; - Art der Nutzung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind 2 zusätzliche Projektblätter (also max. 2 einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 5 Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A); weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 60 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbes. weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Kann ein Bewerber nicht mindestens 2 unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die die aufgestellten Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind in Summe mind. 2 geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber-/Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) GWB zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3.Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber/das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 4. Auswahlkriterium Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens 2 und maximal 3 geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen (schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung) mit mindestens Bauleistungen mit den Gewerken Baumeisterarbeiten und Ausbaugewerke sowie Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 i.S.d. HOAI) anzugeben. Soweit mehr als die Mindestzahl von 3 geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Beweber, die als Bieter zur Angebotsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Fortführung "Referenzen zu bestimmten Arbeiten": Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand des Auftragswerts (brutto) (1.) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Bau- und Planungsleistungen], und anhand der Brutto-Grundfläche (BGF) (2.) [Summe der Netto-Raumfläche (NRF) und der Konstruktions-Grundfläche (KGF)] und der Art der Nutzung (3.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts dient wie folgt: 1. Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Bau- und Planungsleistungen) >= 9.360.000 EUR (brutto): 5 Punkte = 7 Mio. EUR (brutto): 0 Punkte < 7 Mio. EUR (brutto): Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit der Auftragswert zwischen 7 Mio. EUR (brutto) und 9.360.000 EUR (brutto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Beispiel: Bei einem Auftragswert in Höhe von 8.180.000 EUR (brutto) erhält der Bewerber 2,50 Punkte. 2. Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277:2021-08 des unternehmensbezogenen Referenzprojekts [Summe der Netto-Raumfläche(NRF) und der Konstruktions-Grundfläche (KGF)] >= 1.500 m²: 5 Punkte = 1.000 m²: 0 Punkte < 1.000 m²: Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) zwischen 1.000 m² und 1.500 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation verge-ben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) in Höhe von 1.250 m² erhält der Bewerber 2,50 Punkte. 3. Art der Nutzung Studierendenwohnheim [Ein Studentenwohnheim oder Studierendenwohnheim (teilweise auch Studentenwohnanlage, Studentendorf oder kurz Studentenheim genannt) ist eine Unterkunft für Studierende während des Studiums.]: 5 Punkte Gemeinschaftliches Wohnen (Altenwohnheim [Ein Altenheim oder Altersheim (auch Feierabendheim, Feierabendhaus, Pensionistenheim, Seniorenheim oder Seniorenresidenz genannt) ist eine Wohneinrichtung für alte Menschen, in der sie Betreuung und Pflege erhalten können.]; Jugendwohnheime [Wohnheim für berufstätige oder in Ausbildung stehende Jugendliche, die nicht zu Hause wohnen können.]): 3 Punkte kein Studierendenwohnheim; kein gemeinschaftliches Wohnen: 0 Punkte Die erzielten Punkte für den Auftragswert (1.), die Brutto-Grundfläche (BGF) (2.) und die Art der Nutzung (3.) werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können max. 15 Punkte (5 + 5 + 5) erzielt werden. Bei maximal 3 unternehmensbezogenen Referenzprojekten kann der Bewerber somit maximal 45 Punkte (3 x (5 + 5 + 5)) erzielen. Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden die chronologisch ersten 3 geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte gewertet. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind 2 zusätzliche Projektblätter (also max. 2 einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (z.B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 5 Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A); weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 60 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbes. weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches unternehmensbezogene Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschl. diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber/das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) GWB zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber/welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die bestimmte Anzahl nicht überschritten wird. Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von 3 liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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