AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/28ab2f10-8f84-467c-b231-a96d714182e4) · Abgerufen am 10.08.2026 06:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/28ab2f10-8f84-467c-b231-a96d714182e4/

Betriebliche Krankenversicherung

Notice-ID: 28ab2f10-8f84-467c-b231-a96d714182e4 · Procedure-ID: 96040200-f520-4843-b09e-b7f0cf0f2065

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Stammdaten

Auftraggeber
IKK - Die Innovationskasse, Lübeck
Veröffentlicht
28.10.2025
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
66510000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Geschätzter Wert
504.576 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die IKK - Die Innovationskasse beabsichtigt für ihre derzeit rund 480 Beschäftigten mittels einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung (bKV) den Zugang zu einer privaten Krankenversicherung zu erleichtern. Die Versicherungsnehmereigenschaft kommt direkt den Mitarbeitern selbst zu. Die IKK - Die Innovationskasse schließt insoweit einen Kollektivvertrag mit dem Versicherer, in dem die Rahmenbedingungen für die Durchführung der Versicherung festgelegt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
28.10.2025
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 07.11.2025 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).