AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 18:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/28b192af-2c88-4d8e-959e-c9c723f7ad2d/

Vergabe Terrorversicherung

Notice-ID: 28b192af-2c88-4d8e-959e-c9c723f7ad2d · Procedure-ID: 0e06e140-fd23-4bf4-941b-5a47e98ebceb

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
10.11.2023
Frist (Submission)
27.11.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
66515000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) ist u.a. Allein- bzw. Mehrheitsgesellschafterin einer Reihe von Tochtergesellschaften, die insbesondere kommunale Dienstleistungen rund um Energie und Wasser, öffentliche Mobilität, Abfallentsorgung, Sport und Freizeit anbieten. Sie vergibt Leistungen der Terrorversicherung für die SWFH und Tochtergesellschaften der SWFH. Der Deckungsschutz für Kraftwerke ist nicht Gegenstand der abzuschließenden Terrorversicherung. Die Gesamtversicherungssumme der Terrorversicherung beträgt ca. 3,4 Mrd. EUR.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
1 MONTHS
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).