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Planungsleistungen für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Parkplätzen sowie eines Lärmschutzwalls in 31582 Nienburg (Weser), Im Grunde
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin · Berlin
Beschreibung
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Parkplätzen sowie eines Lärmschutzwalls in 31582 Nienburg (Weser), Im Grunde (Vergabenummer VOEK 054-24) Seitens der Auftraggeberin ist geplant, die für die gesuchten Planungsleistungen in nachfolgend genannte Stufen: - Stufe 1: Generalplanerleistungen, begleitende techn. Beratungsleistungen HOAI-Leistungen der LPH 1 – 4 - Stufe 2: Ausführungsvorbereitung (schwerpunktmäßig TU-Vergabeverfahren: Vorbereitung und Mitwirkung) - Stufe 3: Begleitung der Bauausführungsphase / Technisches Controlling - Stufe 4: Objektbetreuung und Dokumentation zu vergeben.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Generalplanungsleistungen (HOAI LPH 1-4) für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Parkplätzen und einem Lärmschutzwall in Nienburg (Weser).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 15.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
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Anlage 00 - Verfahrensleitfaden, Pkt. 7.2.4 1. Personaleinsatzkonzept und Kommunikation innerhalb des Projektes 2. Projektanalyse und Herangehensweise 3. Projektmanagement und qualitätssichernde Maßnahmen 60 Pkt.Qualität
Konzept
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Honorar/ Preis Anlage 07 – Preisblatt zur Honorarermittlung 40 Pkt.Preis
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
1 Veröffentlichung
- 13.02.2026 Vorliegend wäre ein Auftragnehmerwechsel mit beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftragnehmer verbunden. Die Planung des dritten Gebäudes durch ein anderes Planungsbüro würde nach der HOAI die Planungskosten verdoppeln, ohne dass hiermit in der Sache ein Mehrwert einherginge. Im Gegenteil: Nur durch die Übernahme der Planung der beiden ersten Wohngebäude kann ein optischer und funktionaler Mehrwert erreicht werden. Es entsteht ein einheitliches Ensemble, u.a. mit einer gleichförmigen technischen Gebäudeausstattung, was Gebrauch und Instandhaltung vereinfacht. Die Mehrkosten in Höhe von ca. EUR 210.000,- brutto bei Durchführung der Planung durch ein anderes Büro sind daher sowohl für sich betrachtet, als auch relativ zum Mehrwert für das Ziel des Auftragsgegenstands gesehen, als beträchtlich zu bewerten. Sie stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen. Können die notwendigen zusätzliche Leistungen beim ursprünglichen Auftragnehmer wesentlich günstiger bezogen werden, als dies im Rahmen einer Neuausschreibung zu erwarten ist, kann dies einen Fall beträchtlicher Zusatzkosten darstellen. Lediglich vorsorglich und ergänzend wird darauf hingewiesen, dass ein Auftragnehmerwechsel wohl auch mit erheblichen technischen Schwierigkeiten für den Auftraggeber verbunden wäre. Die Wartung und Pflege des Gebäudeensembles werden vereinfacht, wenn auch das dritte Gebäude den beiden anderen Gebäuden entspricht. Insoweit können z.B. auch Erschwernisse bei der Wartung berücksichtigt werden. Vorliegend war zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beauftragung im Herbst 2024 nicht bekannt und absehbar, dass das Friedrich-Löffler-Institut in Mecklenhorst und Mariensee im Sommer 2025 aktuelle Wohnraumbedarfe anmelden wird. Auch war nicht absehbar, dass die neue Bundesregierung die Erhöhung der Truppenstärke ganz konkret zum Gegenstand des aktuellen Koaltionsvertrages machen wird. Bei letzterem handelt es sich vergleichbar zu unabsehbaren Gesetzesänderungen um eine letztlich unverbindliche politische Absichtserklärung und Bedarfsbegründung, die jedenfalls im Rahmen der hier spezifischen Sorgfaltspflichten für das Maß des Mehrbedarfs an Wohnraum nicht vorhersehbar war. Gleiches gilt für die überraschende Bedarfsanmeldung des Friedrich-Löffler-Instituts, die der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zuvor nicht bekannt war. aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 210 Tage nach Fristende
Auftragnehmer mm architekten GbRZuschlagswert 231.275 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.806 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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