AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubeschaffung Rating Tool Lizenzen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern, München
- Veröffentlicht
- 02.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 48000000 — Software
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt zentral für die Finanzbehörden des Freistaates Bayern eine Rahmenvereinbarung mit einem Datenbankanbieter zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten (hier Los 1 „Bonität Unternehmen“) aus. Neben der Lizenzbeschaffung umfasst der Auftragsgegenstand weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Bezug der Lizenzen stehen, insbesondere Produktschulungen und Kundensupport. Das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt zentral für die Finanzbehörden des Freistaates Bayern eine Rahmenvereinbarung mit einem Datenbankanbieter zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten (hier Los 2 „Spezialfinanzierung von Grundstücken“) aus. Neben der Lizenzbeschaffung umfasst der Auftragsgegenstand weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Bezug der Lizenzen stehen, insbesondere Produktschulungen und Kundensupport. Die Ausschreibung ist derart gestaltet, dass sich potentielle Anbieter auf ein oder mehrere der Einzellose „Los 1 Bonität Unternehmen“ und „Los 2 Spezialfinanzierung von Grundstücken“ bewerben können. Auftraggeber ist jeweils das Land Bayern. Nutzer sind die Bediensteten der jeweiligen Finanzbehörden des Freistaates Bayern. Ergänzend zum Auftraggeber bezugsberechtigt sind die im Preisblatt (Anlage 4) aufgeführten Länder (Öffnungsklausel). Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre plus einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr(4+1).
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 52 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.