AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.05.2026 18:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/28cb7f51-3e14-415a-9c4e-6fef311ba2b4/

Sammlung / Abholung, Transport und Verwertung von Grüngut aus dem Bringsystem

Notice-ID: 28cb7f51-3e14-415a-9c4e-6fef311ba2b4 · Procedure-ID: fbe16766-9238-43f6-871b-2d1a6500fde0

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Kelheim, Kelheim
Veröffentlicht
23.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90514000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Der Landkreis Kelheim ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) u. a. für die gesamte Abfallwirtschaft im Landkreisgebiet zuständig. Der Landkreis Kelheim hat zur Erfassung von Grüngut ein Bringsystem eingerichtet. Der Landkreis Kelheim beabsichtigt Dritte gemäß § 22 Abs. 1 KrWG ab dem 01.01.2026 mit Sammlung / Abholung, Transport und Verwertung von Grüngut aus dem Bringsystem zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen: • Gestellung von 24 Abrollcontainern an 11 Sammelstellen • Leerung / Abholung / Tausch der Container für Grüngut aus dem Bringsystem • Abholung von losem Grüngut von den 5 Sammelplätzen (Freiflächen) • Transport und Verwertung von Grüngut aus dem Bringsystem

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2033

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
23.12.2024
Zuschlagsentscheidung
11.12.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Subunternehmer

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).