AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.06.2026 20:20 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/28e2d0b2-c217-4943-843b-7467fa3ff90d/

Objektplanung für den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte in Kordel

Notice-ID: 28e2d0b2-c217-4943-843b-7467fa3ff90d · Procedure-ID: f10f975b-26ed-4f8a-9b9f-78cff479ad4f

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Stammdaten

Auftraggeber
Ortsgemeinde Kordel c/o Verbandsgemeinde Trier-Land, Trier
Veröffentlicht
09.01.2026
Frist (Submission)
09.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Ortsgemeinde beabsichtigt einen Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte an gleicher Stelle. Das aktuelle Gebäude – Hausnummer 12A – sowie das gekaufte Gebäude – Hausnummer 10 – wurden durch das Hochwasserereignis im Jahr 2021 stark beschädigt und sind seither nicht mehr nutzbar. Untersuchungen zur Sanierung und Erweiterung der Kita ergaben, dass das Gebäude auf Grund seiner Bauweise nicht hochwassersicher saniert bzw. umgebaut werden kann. Diese Gegebenheit führt dazu, dass die Ortsgemeinde das KiTa Gebäude zurückbauen muss und ein Neubau entstehen soll. Dieser Neubau soll an die mögliche Hochwassersituation auf dem Grundstück angepasst werden. Dies bedeutet es muss ein baulicher Schutz des Gebäudes entstehen. Als mögliche Beispiele könnten hier Einfriedung, Aufständerung oder ein durchflutbares Untergeschoss genannt werden. Die Planung muss jedoch eine geeignete Variante angepasst an das zu planende Gebäude ergeben mit den eingebundenen Erkenntnissen der Flut. Des Weiteren sollen zusätzlich eigenständig erschlossenen Gemeinderäumlichkeiten in der Maßnahme mit erbaut werden. Diese Räumlichkeiten sollen sich auf dem angekauften Grundstück neben der aktuellen Kita befinden. Hierbei handelt es sich voraussichtlich um zwei Vereinsräume, einen Medienraum, einen Jugendraum, das Gemeindearchiv sowie eine Teeküche und Sanitäranlagen. Ob die Gemeinderäumlichkeiten und die Kindertagesstätte in einem Gebäude oder in einzelnen Gebäuden untergebracht werden, wird der Planung überlassen. Die genaue Festlegung des Raumprogrammes des Gemeinderäume erfolgt im Planungsprozess mit der Ortsgemeinde. Die Ergebnisse der Dorfmoderation sind verbindlich zu berücksichtigen. Zeitschiene: Da der Neubau der KiTa aus Fluthilfemittel gefördert wird ist es zwingend notwendig, den Abschluss der Leistungsphase 2 bis Ende April 2026 abzuschließen, da diese Planung als Grundlage für die Beantragung der Fördermittel dient. Eine lückenlose Fortführung der Planung und Ausführung im Anschluss der Leistungsphase 2 wird angestrebt. Besonderheiten im Bauvorhaben: - Hochwassersichere Bauweise - Wasser- und Abwasserentsorgung sowie der elektrische Hausanschluss von Pfarrhaus und KiTa müssen getrennt werden. Die KiTa übernimmt den Anschlusspunkt der Schulstraße 10 - das Abwasser des Pfarrhauses muss entlang der Grundstücksgrenze über das Grundstück der KiTa – Parzelle 1098/501 – in die Straße „Im Städtchen“ geführt werden. - möglicherweise Schimmelpilze und gefährdende Stoffe in den Abrissgebäuden bedingt durch das Flutereignis – ein Schadstoffgutachten befindet sich gerade in der Erstellung - Bestand ist ein Anbau an Pfarrhaus, neue Grenzvermessung und einhergehende Engstelle im Übergang KiTa Grundstück und Erworbenes Grundstück

Vertragslaufzeit

Ende
30.04.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
29 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland Pfalz Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).