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SYS_601/25 - Werksinstandhaltung von Systemen Anhänger BV206 W86
HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH · Bonn · Nordrhein-Westfalen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenAnhänger BV206Rahmen 494.000 €🏆 General Dynamics European Land Systems-FWW GmbH · Neubrandenburg
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Los 2 VergebenAnhänger BV206Rahmen 414.000 €🏆 Rheinmetall Landsysteme GmbH · Unterlüß
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Los 3 VergebenAnhänger BV206Rahmen 324.000 €🏆 General Dynamics European Land Systems-FWW GmbH · Neubrandenburg
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Los 4 VergebenAnhänger BV206Rahmen 234.000 €🏆 Rheinmetall Landsysteme GmbH · Unterlüß
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Los 5 VergebenAnhänger BV206Rahmen 154.000 €🏆 General Dynamics European Land Systems-FWW GmbH · Neubrandenburg
- General Dynamics European Land Systems-FWW GmbH · Neubrandenburg
- Rheinmetall Landsysteme GmbH · Unterlüß
Beschreibung
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzung im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.05.2029 des Systems Anhänger BV206 in der Instandhaltungsstufe 4 mit folgenden Versorgungsnummern (VERSNR): 2330-12-370-6388 2330-12-412-2525
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitative Leistungsmerkmale 50 %Qualität
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Preisliche Leistungsmerkmale 50 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 24 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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