AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planung Sicherung Schacht Paul II Gebäude
Stammdaten
- Auftraggeber
- Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Leipzig
- Veröffentlicht
- 10.10.2025
- Frist (Submission)
- 11.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
- Ingenieurleistungen zur Notsicherung des Schachtensembles „Schachtanlage Paul II“ in den Leistungsbildern gem. §§ 34, 51 HOAI (Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung), konkret: Ingenieurtechnische Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume LP 1 bis 4 und Fachplanung Tragwerksplanung LP 1 bis 4 Optionale Leistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume LP 5 bis 9 und Fachplanung Tragwerksplanung LP 5 bis 6 Besondere Leistungen für die Notsicherung des Schachtensembles Paul II (z. T. optional) - Nach Umsetzung der Notsicherung schließt sich der Tiefbauversatz an (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung) - Denkmalpflegerische Sanierung ist nach dem Tiefbauversatz vorgesehen - Optionale Ingenieurleistungen zur denkmalpflegerischen Sanierung des Schachtensembles „Schachtanlage Paul II“ in den Leistungsbildern gem. §§ 34, 51 HOAI (Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung), konkret: Optionale Leistungen Ingenieurtechnische Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume LP 1 bis 9 und Fachplanung Tragwerksplanung LP 1 bis 6 Optionale Besondere Leistungen für die denkmalpflegerische Sanierung des Schachtensembles Paul II
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 23.04.2026
- Ende
- 30.06.2033
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 62 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.11.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.