Neubau Feuerwehrgerätehaus in Bendestorf - Objektplanungsleistungen
KI Gesucht werden Objektplanungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Bendestorf.
Wasser- und Abwasserzweckverband "Elbe-Elster-Jessen · Jessen (Elster) · Sachsen-Anhalt · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Niersberger Umwelttechnik und Engineering GmbH
Auftragnehmer
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Der Wasser- und Abwasserzweckverband "Elbe-Elster-Jessen" beabsichtigt die Kläranlage im Ortsteil Klöden neu zu bauen. Die Kläranlage befindet sich am Rande des Ortsteils Klöden (Stadt Jessen) im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt. In Auswertung der vorhandenen Belastung wird die Kläranlage im Neukonzept nur noch auf eine Größe von 1.500 EW ausgelegt, da keine zusätzlichen Erschließungen in diesem Bereich geplant sind. Da sowohl das Belebungsbecken als auch das Nachklärbecken nicht sanierungswürdig sind, soll die biologische Reinigung komplett neu errichtet werden. Ebenfalls soll ein neuer Schlammstapelbehälter sowie ein neues Ablaufpumpwerk konzeptionell berücksichtigt werden. Der Neubau soll auf dem vorhandenen und bereits genutzten Grundstück des WAZV "Elbe-Elster-Jessen" erfolgen. Beim Bau der neuen Kläranlage muss der Weiterbetrieb der alten Kläranlage gewährleistet sein.
Leistungsumfang:
Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9
Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9
Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 6
Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9
Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Bieter mit dem niedrigsten Preis erhält die vollen 50 % (50 Punkte), die übrigen Bieter nach ihrem Abstand zum preiswertesten Angebot entsprechen weniger Punkte. Beispielrechnung: Günstigster Preis erhält 50 %, günstigster Preis bspw. 100.000 €. Berechnung Punkte für teureren Preis in Höhe von bspw.150.000 €:(100.000 € / 150.000 €) x 50 = 33,33% entspricht 33,33 Punkte. Berechnung Punkte für teureren Preis in Höhe von bspw. 200.000 €: (100.000 € / 200.000 €) x 50 = 25,00 % entspricht 25 Punkte.
39 % Bewertet wird die Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Art der Baumaßnahme und den Leistungsgegenstand. Den höchsten Grad von Vergleichbarkeit weist eine Referenz auf, die vollständig die Leistungsphasen 1-8 abdeckt und die gleiche Art der Baumaßnahme zum Inhalt hat.
11 % Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen / Projektbeteiligten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Danach wird dieser unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischen Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig (§135 Abs. 2 GWB)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
Auftrag wurde zugeschlagen · 20 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
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