AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Landkreis Limburg-Weilburg, Schiede 43, 65549 Limburg, Kreisstraßen 2026-2032
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Amt für Finanzen und Organisation, Limburg/Lahn
- Veröffentlicht
- 11.12.2025
- Frist (Submission)
- 14.01.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45233140 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Betrieb und Erhaltung der Kreisstraßen im Landkreis Limburg-Weilburg Der Landkreis Limburg-Weilburg ist Träger der Straßenbaulast für das Kreisstraßen- und Radwegenetz (entlang an Kreisstraßen) im Landkreis Limburg-Weilburg mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten der Stadt Limburg. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen der Betrieb und die Erhaltung der Kreisstraßen Limburg-Weilburg längerfristig neu beauftragt werden. Der Landkreis Limburg-Weilburg beabsichtigt zu diesem Zweck eine auf vier Jahre angelegte Zusammenarbeit sowie der Möglichkeit einer optionalen Vertragsverlängerung um weitere zwei Jahre auf der Grundlage einer im Voraus für die Vertragslaufzeit festgelegten Finanzplanung zu vereinbaren. Der Landkreis Limburg-Weilburg unterhält als Straßenbaulastträger ein Kreisstraßennetz mit einer Netzlänge von ca. 235 km Straßen und ca. 11 km Radwege. Der Landkreis beabsichtigt zur Erhaltung der Straßen Teilmaßnahmen baulich instand setzen zu lassen. Des Weiteren ist der Straßenbetriebsdienst (u. a. Streckenkontrolle, Winterdienst, Grünpflege, Sofortmaßnahmen am Straßenkörper, Instandhaltung der Straßenausstattung, Reinigung usw.) an allen Kreisstraßen und Radwegen in Baulastträgerschaft des Landkreises Gegenstand der Ausschreibung.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 4 Jahre
- Beginn
- 15.10.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 72 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.02.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.