AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.07.2026 23:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/28fe8ec2-eb3c-45e9-9993-af5efb24c693/

Mittagsverpflegung Kitas und Schulen in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau 2024

Notice-ID: 28fe8ec2-eb3c-45e9-9993-af5efb24c693 · Procedure-ID: a9f7441d-80cb-43c2-a645-d9ec2e151376

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau, Bad Ems
Veröffentlicht
24.03.2024
Frist (Submission)
02.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55524000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Offenes Verfahren

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1 Kindertagesstätte „Im Sonnenwinkel“, Winden Kindertagesstätte „Am Kaspersbaum“, Singhofen

Erfüllungsort
Winden

Los 2 — Los 2 Grundschule Freiherr-vom-Stein-Schule, Bad Ems Grundschule Freiherr-vom-Stein-Schule, Nassau Realschule plus Bad Ems – Nassau

Erfüllungsort
Bad Ems

Los 3 — Los 3 Kindertagesstätte „Im Mühlbachtal“ Kindertagesstätte „Panama“

Erfüllungsort
Nassau

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Beginn
01.08.2024
Ende
31.07.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Lndes Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).