AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.05.2026 10:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/291c8a6b-2c6e-46c3-81bf-b3b61e1c7eed/

Neubau Straßenmeisterei Calw - Oberlichtsysteme

Notice-ID: 291c8a6b-2c6e-46c3-81bf-b3b61e1c7eed · Procedure-ID: e7381f28-48c3-4305-8f1d-20f9662351e8

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Calw, Gebäudemanagement unmd Liegenschaften, Calw
Veröffentlicht
15.12.2025
Frist (Submission)
12.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45261410 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Neubau Straßenmeisterei Calw - Oberlichtsysteme Oberlichtsysteme mit RWA Funktion: Lichtbandsystem, flach gewölbt, wärmebrückenfrei, Lieferung und Einbau auf dem Dachfirst mit Dachneigung 7°, Doppelverglasung mit 2-fach Polycarbonat-Stegvierfachplatte, Wärmedurchgangskoeffizient Ug: ca. 1,5 W/m²K, Feuerverhalten: B-s2,d0, einschließlich Zarge für Einbau. Mit integrierten RWA - Klappen, elektromotorisch betrieben, mit Öffnungswinkel bis 165°, Aufstellhub: 300 mm, mit RWA-Antrieben und Steuerelementen. Abmessungen für Bauteil Fahrzeughalle: Lichtbänder jeweils 2.200 x 18.200 mm, 4 Stück mit insgesamt 16 RWA-Klappen Abmessung Bauteil Werkstatt: Lichtband: 2.200 x 14.200 mm, 1 Stück mit 4 RWA-Klappen

Vertragslaufzeit

Beginn
19.03.2026
Ende
17.04.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
85 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 15 - Vergabekammer, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).